Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde Hollenstein/Ybbs

Lesedauer: 1 Minute


Gegenstand der Förderung

Lehrlingsförderung

Ausmaß der Förderung

Hollensteiner Betriebe die Lehrlinge einstellen, erhalten pro Lehrplatz einen Betrag von

  • € 220,-- für das erste Lehrjahr
  • € 150,-- für das zweite Lehrjahr

Das Ansuchen ist spätestens 3 Monate nach Ablauf des ersten Lehrjahres bei der Gemeinde einzureichen!

Eine Auszahlung erfolgt jeweils nach Abschluss des jeweiligen Lehrjahres.

Gegenstand der Förderung:

Förderung der Betriebsneugründungen

Ausmaß der Förderung

Rückerstattung der entrichteten Kommunalsteuer

  • für das erste Jahr     100%
  • für das zweite Jahr   80%
  • für das dritte Jahr    60%
  • für das vierte Jahr    40%
  • für das fünfte Jahr   20%

100% Rückerstattung der Aufschließungskosten

Die Förderung gilt nicht bei Betriebsneugründungen für interkommunale Betriebsgebiete

Gegenstand der Förderung:

Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze

Ausmaß der Förderung

Beantragung ist erst ab dem 6. Jahr nach Betriebsgründung möglich.

Erhöht sich die erklärte Kommunalsteuer eines Jahres um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr, wird ein Nachlass von 33% auf die erhöhte Kommunalsteuer gewährt.

Bei Steigerung um 20% oder mehr beträgt der Nachlass 50% von der Erhöhung.

Wurde im Vorjahr die Kommunalsteuer mit € 0,-- erklärt, entsteht bei einer erklärten Kommunalsteuer automatisch der Anspruch auf den höchsten Fördersatz von 50%.

Eine Förderung von Betriebsneugründungen gemäß "Förderung der Betriebsneugründungen" schließt eine "Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze" aus, Förderung von Betriebsneugründungen gilt nicht für interkommunale Betriebsgebiete.

Gegenstand der Förderung:

Zinsenzuschuss für Investitionen von Hollensteiner Unternehmen

Ausmaß der Förderung

  1. Zinsenzuschuss für fremd finanzierte Investitionen, wie bestehend mit folgenden Änderungen:
    Höhe Zinsenzuschuss:
    2/3 der SMR-Bund, abgerundet auf das nächste volle 1/8 %. (dzt.: 2,875%:3x2= 1,917%, abgerundet = 1,875%) 
    Förderhöhe: 
    Zinsenzuschuss für Kredit von bis zu € 50.000,-. > Vorrangig ist um Bundes- und Landesförderungen anzusuchen.
    * Förderbar sind ausschließlich betriebliche Investitionen für heimische Unternehmen und Betriebsneugründungen in Hollenstein, bei Kfz ausschließlich betrieblich genutzte Fahrzeuge.
  2. „Verlorener Zuschuss“ für eigen finanzierte Investitionen, wie unter a) angeführt bis Nettokosten von max. € 50.000,-:
    4 % Zuschuss (=max. € 2.000,-) als Rückerstattung der Kommunalsteuer im Folgejahr, falls Steuer geringer als Maximalbetrag von € 2.000,-Auffeilung auf zwei Folgejahre.

Eine Förderung für "Zinsenzuschuss für Investitionen von Hollensteiner Unternehmen" kann erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren wiederum beantragt werden.

Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Stand: 31.08.2020

Weitere interessante Artikel