Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde Hollenstein/Ybbs
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Gegenstand der Förderung
Lehrlingsförderung
Ausmaß der Förderung
Hollensteiner Betriebe die Lehrlinge einstellen, erhalten pro Lehrplatz einen Betrag von
- € 220,-- für das erste Lehrjahr
- € 150,-- für das zweite Lehrjahr
Das Ansuchen ist spätestens 3 Monate nach Ablauf des ersten Lehrjahres bei der Gemeinde einzureichen!
Eine Auszahlung erfolgt jeweils nach Abschluss des jeweiligen Lehrjahres.
Gegenstand der Förderung:
Förderung der Betriebsneugründungen
Ausmaß der Förderung
Rückerstattung der entrichteten Kommunalsteuer
- für das erste Jahr 100%
- für das zweite Jahr 80%
- für das dritte Jahr 60%
- für das vierte Jahr 40%
- für das fünfte Jahr 20%
100% Rückerstattung der Aufschließungskosten
Die Förderung gilt nicht bei Betriebsneugründungen für interkommunale Betriebsgebiete
Gegenstand der Förderung:
Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze
Ausmaß der Förderung
Beantragung ist erst ab dem 6. Jahr nach Betriebsgründung möglich.
Erhöht sich die erklärte Kommunalsteuer eines Jahres um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr, wird ein Nachlass von 33% auf die erhöhte Kommunalsteuer gewährt.
Bei Steigerung um 20% oder mehr beträgt der Nachlass 50% von der Erhöhung.
Wurde im Vorjahr die Kommunalsteuer mit € 0,-- erklärt, entsteht bei einer erklärten Kommunalsteuer automatisch der Anspruch auf den höchsten Fördersatz von 50%.
Eine Förderung von Betriebsneugründungen gemäß "Förderung der Betriebsneugründungen" schließt eine "Förderung der Schaffung neuer Arbeitsplätze" aus, Förderung von Betriebsneugründungen gilt nicht für interkommunale Betriebsgebiete.
Gegenstand der Förderung:
Zinsenzuschuss für Investitionen von Hollensteiner Unternehmen
Ausmaß der Förderung
- Zinsenzuschuss für fremd finanzierte Investitionen, wie bestehend mit folgenden Änderungen:
Höhe Zinsenzuschuss:
2/3 der SMR-Bund, abgerundet auf das nächste volle 1/8 %. (dzt.: 2,875%:3x2= 1,917%, abgerundet = 1,875%)
Förderhöhe:
Zinsenzuschuss für Kredit von bis zu € 50.000,-. > Vorrangig ist um Bundes- und Landesförderungen anzusuchen.
* Förderbar sind ausschließlich betriebliche Investitionen für heimische Unternehmen und Betriebsneugründungen in Hollenstein, bei Kfz ausschließlich betrieblich genutzte Fahrzeuge. - „Verlorener Zuschuss“ für eigen finanzierte Investitionen, wie unter a) angeführt bis Nettokosten von max. € 50.000,-:
4 % Zuschuss (=max. € 2.000,-) als Rückerstattung der Kommunalsteuer im Folgejahr, falls Steuer geringer als Maximalbetrag von € 2.000,-Auffeilung auf zwei Folgejahre.
Eine Förderung für "Zinsenzuschuss für Investitionen von Hollensteiner Unternehmen" kann erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren wiederum beantragt werden.
Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.
Stand: 31.08.2020