Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde St. Pantaleon-Erla

Lesedauer: 1 Minute

Gegenstand der Förderung

  1. Betriebsneugründungen und Betriebsneuansiedelungen
  2. Schaffung neuer Arbeitsplätze bestehender Betriebe
  3. Lehrlingsförderung
  4. Individuelle Wirtschaftsförderung
  5. Immaterielle Wirtschaftsförderung

Förderungswerber

Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften des Gewerbes, des Handels oder des Fremdenverkehrs im Sinne der GewO, die ihre Betriebstätte in St. Pantaleon-Erla gemeldet haben oder errichten.

Ausmaß der Förderung

Betriebsneugründungen und Betriebsneuansiedelungen

Förderung in der Startphase durch Rückerstattung der Kommunalsteuer für die Ansiedelung von neuen Betrieben sowie teilweise Rückerstattung der Aufschließungs- oder Ergänzungsabgaben.

  • Für das 1. angefangene Jahr:      80% der Kommunalsteuer
  • Für das 2. volle Kalenderjahr:      40% der Kommunalsteuer
  • Für das 3. volle Kalenderjahr:      20% der Kommunalsteuer
  • Eine Rückerstattung kann bis zum 30. September des Folgejahres beantragt werden.
  • Berechnungsbeginn ist jener Monat, in dem die 1. Kommunalsteuerabgabe entrichtet wurde.
  • Mögliche Rückforderung der Förderung durch die Gemeinde innerhalb von 3 Jahren nach Gewährung, wenn die Betriebsstätte nicht fortgeführt wird.
  • Für Betriebsneuansiedelungen wird eine Rückerstattung der vorgeschriebenen Aufschließungs- oder Ergänzungsabgaben in Höhe von 20% gewährt. Beantragung dieser Förderung erst ab dem 3. vollen Kalenderjahr, in dem auch Kommunalsteuer entrichtet wurde. 

Schaffung neuer Arbeitsplätze bestehender Betriebe

Förderfähig sind auch Betriebe, die nicht ihren Hauptsitz jedoch eine Zweigniederlassung im Gemeindegebiet haben und Kommunalsteuer entrichten.

  • Erhöht sich die Kommunalsteuerabgabe eines Kalenderjahres um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr, wird ein Nachlass von 20% auf die erhöhte zusätzliche Kommunalsteuer gewährt.
  • Bei Steigerung um 30% oder mehr wird ein Nachlass von 30% auf die erhöhte zusätzliche Kommunalsteuer gewährt.
  • Höchster Fördersatz von 30%, wenn Kommunalsteuer im Vorjahr € 0,--.
  • Eine Rückerstattung kann bis zum 30. September des Folgejahres beantragt werden.
  • Beantragung erst ab dem 4. Kalenderjahr der Betriebsniederlassung zulässig.
  • Berechnungsgrundlage: Kommunalsteuerabgaben von zwei aufeinanderfolgenden vollen Kalenderjahren.

Lehrlingsförderung

  • Für jeden eingestellten Lehrling wird eine Förderung in Höhe der für ihn entrichteten Kommunalsteuer gewährt.
  • Eine Rückerstattung kann bis zum 30. September des Folgejahres unter Vorlage des gültigen Lehrvertrages sowie des Gehaltskontos beantragt werden.

Individuelle Wirtschaftsförderung

Sind gesondert im Ausschuss für Finanzen zu behandeln und bedürfen immer der Zustimmung des Gemeinderates.

Immaterielle Wirtschaftsförderungen

  • Erste kostenlose Werbeeinschaltung in gemeindeeigenen Medien.
  • Kostenlose Einschaltungen bezüglich Stellenausschreibungen in gemeindeeigenen Medien
  • Unterstützung bei der Suche nach Betriebsgrundstücken und Gewerbeflächen
  • Unterstützung bei der Anbringung von Firmenwegweisern

Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Für detaillierte Informationen zu den Förderungen besuchen Sie bitte die Homepage der Gemeinde St. Pantaleon-Erla www.st-pantaleon-erla.gv.at

Ansprechpartner: Gemeinde St. Pantaleon-Erla: 07435 / 7271

Stand: 08.02.2024

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