Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde St. Peter/Au
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Gegenstand der Förderung
Der Ausbau, die Modernisierung, die Renovierung oder Verbesserung von Gewerbe-, Handels und Tourismusbetrieben
Förderungswerber
Ortsansässige Einzelunternehmer/Innen in den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Handel, Tourismus, Industrie und Dienstleistungen, die neben der gewerblichen Tätigkeit keine unselbstständige Tätigkeit ausüben. Weiters sind juristische Personen (GesmbH, AG, u.ä.) förderungswürdig, wobei für Personen mit maßgeblichem Einfluss auf den Rechtsträger dieselben Voraussetzungen gelten, wie sie bei Einzelunternehmern/Innen zum Tragen kommen.
Förderungswerber können auch Mieter/Innen (mit aufrechter Gewerbeberechtigung - Richtlinien wie oben) eines Objektes sein, die in den (gemieteten) Standort investieren.
Es ist jedoch nur eine Förderung auf dem selben Standort bzw. Liegenschaft möglich, dh. Ansuchen auf Investitionsförderung können nur vom Eigentümer ODER vom Mieter gestellt werden.
Ausmaß der Förderung
5 % Zuschuss auf förderbare Investitionen, welche mind. 10.000,- Euro bis höchstens 50.000,- Euro gefördert werden. Werden die Investitionen mit Rechnungen von ortsansässigen Betrieben durchgeführt und belegt, so gibt es einen 6%igen Zuschuss für diese Investitionssumme.
Gefördert werden die Nettokosten des Investitionsaufwandes, höchstens jedoch 50.000,- Euro.
Eine weitere Förderung innerhalb von 5 Jahren ist nicht möglich.
Das gesamte Fördervolumen wird pro Jahr mit € 25.000,- begrenzt.
Ein entsprechender Antrag wird auf seine Förderwürdigkeit durch den Wirtschaftsausschuss der Marktgemeinde St. Peter in der Au geprüft und sodann von diesem das Förderausmaß beschlossen.
Gegenstand der Förderung:
Unterstützung von Start-up Unternehmen durch Gewährung eines Mietzuschusses.
Förderungswerber
Ortsansässige Einzelunternehmer in den Bereichen Gewerbe, Handwerk, Handel, Tourismus, Industrie und Dienstleistungen, die neben der gewerblichen Tätigkeit keine unselbstständige Tätigkeit ausüben. Weiters sind juristische Personen (GesmbH, AG, u.ä.) förderungswürdig, wobei für Personen mit maßgeblichen Einfluss auf den Rechtsträger dieselben Voraussetzungen gelten, wie sie bei Einzelunternehmern zum Tragen kommen.
Ausmaß der Förderung
Mietzuschuss (Objektbezogen):
im 1. Jahr für max. 100 m² bis € 2,-/m²
im 2. Jahr für max. 100 m² bis € 1,-/m²
Der Mietzuschuss wird immer 1/2 Jahr im Nachhinein anerkannt. Als Beginn Datum wird das Datum der ersten fälligen Miete im Mietvertrag herangezogen und gilt bis zum Ablauf der Förderzusage oder bei vorzeitiger Kündigung bis zum Termin der letzten bezahlten Miete.
Ein entsprechender Antrag wird auf seine Förderwürdigkeit durch den Wirtschaftsausschuss der Marktgemeinde St. Peter in der Au geprüft und sodann von diesem das Förderausmaß an den Gemeinderat empfohlen. Die Bewilligung erfolgt in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung.
Stand: April 2024
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