Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirksstelle Wr. Neustadt

Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

16.07.2024

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.


Gemeinde

Auflagefrist

Gemeinde Bad Schönau

bis 06.08.2024

Gemeinde Krumbach

bis 19.08.2024

Magistrat der Stadt Wiener Neustadt

bis 16.08.2024

Gemeinde Theresienfeld

bis 26.08.2024

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