Eine Person sitz am Schreibtisch und kalkuliert mit einem Taschenrechner
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Pensions- und Vorsorgekassen, Fachverband

Steuerliche Vorteile

Steuerliche Aspekte der Zusatzpension im Überblick

Lesedauer: 2 Minuten

22.09.2023

Von einem Pensionskassenvertrag profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in steuerlicher Hinsicht. 

Die wichtigsten Steuervorteile im Überblick

  • Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und können daher vom Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden.
  • Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers sind von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht befreit. Es entstehen somit keine Lohnnebenkosten, ein Pensionskassenbeitrag bringt daher dem Arbeitnehmer mehr und kostet den Arbeitgeber weniger als eine individuelle Lohnerhöhung.
  • Eigenbeiträge der Mitarbeiter sind steuerbegünstigt. Die Veranlagung durch die Pensionskasse ist von der Kapitalertragsteuer (KESt) und der Körperschaftsteuer (KöSt) befreit.

Steuerlicher Nutzen für den Arbeitgeber

Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse sind Betriebsausgaben, die den steuerlichen Gewinn und damit die zu zahlende Einkommensteuer des Arbeitgebers reduzieren.

Beim beitragsorientierten Modell  sind die Beiträge des Arbeitgebers mit 10,25 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme der berechtigten Mitarbeiter begrenzt. Diese 10,25-Prozent-Grenze ist eine Durchschnittsgrenze und die Beiträge einzelner Mitarbeiter können auch darüber liegen. In diesem Prozentwert ist die ebenfalls absetzbare Versicherungssteuer von 2,5 Prozent enthalten. Höhere Beiträge sind möglich, wirken aber nicht steuersenkend. 

Beim leistungsorientierten Modell gibt es eine steuerliche Sonderregelung, durch die mehr als 10,25 Prozent als Betriebsausgabe absetzbar sind: Die Pensionszusage darf 80 Prozent des letzten laufenden Bezuges nicht übersteigen. Alle zur Finanzierung dieser Zusage notwendigen Beiträge sind Betriebsausgaben. Für Beiträge an die Pensionskasse entstehen dem Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten. Dadurch kosten Betriebspensionen weniger als z. B. eine vergleichbare Gehaltserhöhung.

Beträge der Arbeitnehmer und ihre steuerliche Begünstigung

Zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers können Mitarbeiter auch selbst auf ihr Pensionskonto einzahlen. Diese Eigenleistungen sind freiwillig und können jederzeit wieder reduziert, für eine Zeit ausgesetzt oder endgültig gestoppt werden. Diese Beiträge werden individuell vereinbart. Grundsätzlich dürfen sie den Beitrag des Arbeitgebers für den betreffenden Arbeitnehmer nicht übersteigen und werden vom Netto-Einkommen gezahlt.

Nur bei Inanspruchnahme des 1.000-Euro-Prämienmodells gemäß § 108a EStG kann der Mitarbeiter – unabhängig von der Höhe der Arbeitgeber-Beiträge – bis zu 1.000,00 Euro jährlich an eigenen Beiträgen leisten. und erhält für diese Beiträge eine staatliche Prämie (seit 2012 beträgt diese Prämie 4,25 Prozent). Für die Beiträge im Rahmen dieses Modells kann auch ein Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer eingebracht werden.

Der Teil der Pension, den der Arbeitnehmer selbst finanziert hat, ist zu 75 Prozent lohn-steuerfrei. Die vom Arbeitnehmer aus dem "1.000-Euro-Prämienmodell" finanzierte Pension ist zur Gänze steuerfrei. Es fallen in der Pension keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Zusatzpension für Arbeitgeber

Neben Arbeitnehmer können auch Arbeitgeber für sich selbst Beiträge in eine Pensionskasse einzahlen und damit in den Genuss einer Betriebspension kommen. Das gilt für Gesellschafter von Personengesellschaften, für Gewerbetreibende, Einzelunternehmer und Freiberufler, die für ihre Arbeitnehmer einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen haben. Ebenso können geschäftsführende Gesellschafter, die mit mehr als 25 Prozent am Unternehmen beteiligt sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Unter diesen Bedingungen ist eine Zusatzpension für den Arbeitgeber möglich:

  • Wenn es im Unternehmen für mindestens einen Arbeitnehmer eine Pensionskassenregelung gibt.
  • Beitragsgrundlage ist ein fiktives "Arbeitgeber-Jahresgehalt" – das Maximum aus entweder 200 Prozent der jährlichen Höchstbeitragsgrundlage oder 150 Prozent der Bemessungsgrundlage des bestverdienenden Arbeitnehmers mit einer Pensionskassenlösung.
  • Gleiches Beitrags- und Leistungsrecht wie bei Arbeitnehmern.
  • Steuerlich werden eigene Arbeitgeberbeiträge nicht als Betriebsausgabe anerkannt – Eigenleistungen sind bis zu tausend Euro pro Jahr prämienbegünstigt.

Die Vorteile einer Zusatzpension für Arbeitgeber im Überblick:

  • Hohe Erträge durch Gruppenverträge und Steuervorteile
  • Hohe Einlagensicherheit, exekutionssicher und unverfallbar
  • Absicherung für die Familie
  • Lebenslange Zusatzpension