Detailansicht einer grünen Tonne mit Gefahrenaufkleber brennbar, im Hintergrund verschwommen weitere blaue Tonnen aufeinander gestapelt
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Sparte Transport und Verkehr

Transport von Gefahrgut

Detaillierte und umfangreiche Dokumente

Lesedauer: 2 Minuten

22.11.2024

Neuerungen im Gefahrgutrecht

Am 1.1.2025 treten zahlreiche Änderungen der Gefahrgutvorschriften (ADR, RID und ADN) in Kraft. Bis 30.6.2025 ist es erlaubt, weiterhin das ADR 2023 anzuwenden. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist gilt für den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße ab 1. Juli 2025 nur noch das ADR 2025.


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