Aus für das freiwillige Weiterbildungszertifikat
Im Fachverbandsausschuss wurde beschlossen, das freiwillige Weiterbildungszertifikat mit 30. April 2021 einzustellen.
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Das Weiterbildungszertifikat wurde von den Mitgliedern gut angenommen. Es wurde jedoch vom Fachverband ursprünglich dafür geschaffen, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten auf die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung vorzubereiten. Da diese bereits seit 2019 besteht und im Bewusstsein unserer Mitglieder fest verankert ist, kann das Instrument der freiwilligen Weiterbildung als obsolet angesehen und die freigewordenen Ressourcen für andere Serviceangebote des Fachverbands verwendet werden.
Sämtliche Informationen und Hilfestellungen sowie FAQs zur gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin auf unseren Serviceseiten zur Verfügung.