Nationalrat beschließt Teile des angekündigten Wohn- und Baupakets
Christoph Kothbauer hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
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22.03.2024
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2024 zur Ankurbelung der Baukonjunktur, zur
Förderung langfristiger Investitionen in Immobilien, zur Schaffung von leistbarem Wohnraum und
unter Berücksichtigung der Klimaziele Teile des von der Bundesregierung bereits vorangekündigten
Wohn- und Baupakets mit unterschiedlichen Mehrheiten beschlossen
- Unter anderem wurde mit einer Änderung des Gerichtsgebühren-Gesetzes (GGG) eine temporäre (nämlich für Anträge auf Eintragungen von 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026) Streichung der Grundbuchseintragungsgebühr und etwaiger Pfandrechtseintragungsgebühren für den entgeltlichen Erwerb von Eigenheimen auf der Grundlage eines nach dem 31. März 2024 abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro vorgenommen.
- Der vorliegende Newsletter informiert über diese temporäre Gebührenbefreiung und kursorisch auch über die weiteren Punkte des beschlossenen Wohn- und Baupakets.
Alle weiteren Infos in der Zusammenfassung von Christoph Kothbauer >>