Update: Förderungen im Bereich Energie und Klima

Es gibt neue Informationen zu zahlreichen Förderungen im Bereich Energie und Klima.

Lesedauer: 2 Minuten

15.12.2023

Auf nationaler Ebene betrifft diese die "Transformation der Wirtschaft" sowie die "Energieforschung 2023" des Klima- und Energiefonds. Auf EU-Ebene vor allem den "Innovationsfonds der EU-Kommission" sowie die erste Auktion der "EU-Wasserstoffbank".

Transformation der Wirtschaft

Der Klima- und Energiefonds unterstützt mit dem Programm „Transformation der Wirtschaft“ die produzierende Wirtschaft und Energieversorgungsunternehmen dabei, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 zu leisten. Maßnahmen zur dauerhaften Reduktion von Treibhausgasen werden mit bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten bei einer maximalen Summe von 10 Millionen Euro pro eingereichte Maßnahme gefördert. Die Mittel dazu stammen aus NextGenerationEU, dem Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union.

Details zur Ausschreibung finden Sie unter folgendem Link.

Den Leitfaden "Transformation der Wirtschaft – 3. Ausschreibung" finden Sie hier.

Für die Ausschreibung findet am 15. Jänner 2024 (16:00 Uhr) eine Informationsveranstaltung statt.
Sämtliche schriftliche Anfragen - sowie die Anmeldung zu den Beratungsterminen - können an transformation@kommunalkredit.at gerichtet werden.

Eine Übersicht über die bisherigen Fördernehmer/deren Projekte finden Sie hier.

Förderungsprogramm "Energieforschung 2023"

Für die Förderung zur „Energieforschung 2023“ des Klima- und Energiefonds (in Kooperation mit der FFG)  sind die Einreichungen ab jetzt bis 13.03.2024 möglich.

Im Fokus der Energieforschung 2023 steht die Neu- und Weiterentwicklung von grünen Schlüsseltechnologien, u.a. Erneuerbare Energien, Speicher, Netze oder Kohlenstoffabscheide-Technologien. Diese sollen dazu beitragen, Lieferketten aufzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Insgesamt zielt die Förderung innovativer österreichischer Energietechnologien darauf ab, die Nachhaltigkeit und Effizienz

des Energiesektors zu verbessern und die Energieversorgung zukunftssicher zu gestalten.

Ausschreibungsschwerpunkte 2023 sind:

  1. Energieeffizienz in der Energieumwandlung:

Photovoltaik & Solarthermie, Windkraft (Nutzung an Land und auf See) , Wärmepumpen & Geothermie, Elektrolyse & Brennstoffzellen, erneuerbare Gas

  1. Basistechnologien für die Strom- und Wärmewende:
    Batterien & Speicher, Netz-Technologien
  2. Negativemissionstechnologien für schwer vermeidbare Emissionen:
    Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung
  3. Klimawandelanpassung der Energieinfrastruktur
  4. F&E-Dienstleistungen zur klima- und innovationspolitischen Einordnung von Kohlenstoffabscheidung in Österreich

Details zum Förderprogramm finden Sie unter folgendem Link.

Innovationsfonds der EU-Kommission

Die EU-Kommission stellt im Rahmen des Innovationsfonds vier Milliarden Euro zur Förderung von Dekarbonisierungs-Technologien zur Verfügung. Die Fördersumme stammt aus Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems.

Projektträger können sich für Fördermittel in fünf Bereichen bewerben:

  • allgemeine Dekarbonisierung (im großen Umfang)
  • allgemeine Dekarbonisierung (im mittleren Umfang)
  • allgemeine Dekarbonisierung (im kleinen Umfang)
  • Greentech-Fertigung und
  • Pilotprojekte

Projektträger haben bis zum 9. April 2024 Zeit, sich über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal zu bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden im vierten Quartal 2024 über die Evaluationsergebnisse informiert. Erfolgreiche Antragsteller werden im ersten Quartal 2025 Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseaussendung bzw. beim EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal.

Erste Auktion der Europäischen Wasserstoffbank

Die Fördermittel werden aus Einnahmen des europäischen Emissionshandels über den Innovationsfonds bereitgestellt. Erzeuger von erneuerbarem Wasserstoff können sich um eine Förderung in Form einer festen Prämie pro Kilogramm erzeugtem Wasserstoff bewerben. Die Prämie soll die Lücke zwischen dem Produktionspreis und jenem Preis schließen, den die Verbraucher derzeit zu zahlen bereit sind. Die Gebote sollten auf einem vorgeschlagenen Preisaufschlag pro Kilogramm erzeugtem erneuerbarem Wasserstoff bis zu einer Obergrenze von 4,5 EUR/kg basieren.

Die ausgewählten Projekte erhalten die gewährte Subvention zusätzlich zu den Markteinnahmen, die sie aus dem Verkauf von Wasserstoff generieren, für bis zu 10 Jahre.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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