Netzbetreiber erstatten Netzzutrittspauschalen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 25. September 2024 entschieden, dass die Verrechnung von Netzzutrittsentgelten in vielen Fällen unzulässig war.
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OGH-Entscheidung zu Netzzutrittsentgelten: "Wird an einen bestehenden Netzanschluss, der bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an."
Zum OGH-UrteilDemnach können Betreiber von PV-Anlagen über 20 kW, die vom Netzbetreiber Netzzutrittsentgelte entrichten mussten, eine Rückforderung dieser Beträge vornehmen, wenn bereits für die Herstellung des ursprünglichen Strombezugs eine Anschlussleistung bezahlt wurde. Die Verjährung wird aufgrund einer Vereinbarung zwischen PV Austria und den Netzbetreibern nicht angewandt, sodass auch Zahlungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, zurückgefordert werden können.
Weitere Informationen dazu
In der Pressemitteilung vom 29. Oktober 2024 gaben die österreichischen Netzbetreiber bekannt, dass derzeit die Rückerstattung des zu viel gezahlten Netzzutrittsentgelts vorbereitet wird. Eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber seitens der Kund:innen ist für die Erstattung nicht erforderlich.