RED III Richtlinie veröffentlicht

Die neue Richtlinie wurde am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und umfasst auch Netzanschluss, Netz und Speicher.

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04.12.2023

Im Rahmen ihres REPowerEU-Programms legte die EU-Kommission am 18. Mai 2022 einen Vorschlag vor, mit dem die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie weitreichende und grundlegende Änderungen erfahren sollte, um die Genehmigungsverfahren für die Erneuerbaren zu erleichtern und zu beschleunigen. Die neue Richtlinie wurde am 31. Oktober 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.  

Sie sieht eine Reihe von Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für einen rascheren Ausbau erneuerbarer Energien vor.  

Dies soll vor allem durch die verpflichtende Ausweisung von besonderen Eignungszonen (Beschleunigungsgebiete) für erneuerbare Energien erfolgen. Die (nationale)  

Bedarfserhebung hat bis Mai 2025 zu erfolgen - unter Berücksichtigung von Produktion, Netz und Speicher für die Erreichung der EU-Ziele 2030. Die Ausweisung der tatsächlichen Gebiete durch die Mitgliedsstaaten hat bis Februar 2026 zu erfolgen. 

Weiterer Inhalt sind extrem beschleunigten Genehmigungen (max. 6-12 Monate je nach Anlagengröße), weitreichende Ausnahmen von der UVP-Pflicht in den Beschleunigungsgebieten (u.a. für Erzeugungsanlagen, Energiespeicher, Netzanschluss, …) und auch beschleunigte Genehmigungen  außerhalb der Eignungszonen (innerhalb max. 12-24 Monate). 

Letztlich bescheinigt die Überarbeitung der RED III Richtlinie der Erzeugung von erneuerbarer Energie "überragendes öffentliches Interesse". Neben Produktionsanlagen sind hier auch Netzanschluss, Netz und Speicher umfasst. Begründet wird dies mit der öffentlichen Gesundheit und der Sicherheit. Der Vorrang betrifft Genehmigungsverfahren, Planung, Bau und Betrieb. Mitgliedsstaaten haben diesen Vorrang, von dem nur wenige Ausnahmen vorgesehen sind, bis Februar 2024 sicherzustellen. 

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