EU-Kommission kündigt "Wind Power Action Plan" an

Aktuell sind über 200 GW Windkraftleistung in der EU installiert, die Kapazität soll auf 500 GW gesteigert werden.

Lesedauer: 2 Minuten

13.11.2023

Die europäische Kommission hat jüngst einen europäischen Aktionsplan für Windkraft angekündigt. Aktuell sind über 200 GW Windkraftleistung in der EU installiert, und diese haben 2022 zu 16 Prozent der Stromerzeugung beigetragen. Um die Zielvorgabe aus der RED III (2030 42,5 Prozent Erneuerbaren-Anteil) zu erreichen, ist mehr als eine Verdoppelung notwendig: Die Kapazität soll auf 500 GW gesteigert werden.

Die europäische Kommission kündigte Ende Oktober einen europäischen Aktionsplan für die Windkraft an. Das Ziel, bis 2030 42,5 Prozent der Energie aus Erneuerbaren zu gewinnen, ist ohne die Windkraft nicht zu schaffen. Laut aktuellen Projektionen der Europäischen Umweltbehörde ist die Zielerreichung sehr unsicher.

Der Windkraftausbau muss zur Erreichung der Klimaziele enorm anziehen: von 204 Gigawatt installierter Kapazität im Jahr 2022 auf über 500 Gigawatt im Jahr 2030. Das erfordert einen Zubau von 37 Gigawatt im Jahr – 2022 wurde die Rekordzahl von 16 Gigawatt erreicht.

Dabei hat der Windenergiesektor mit mehreren erschwerenden Faktoren zu kämpfen: Für die europäische Windindustrie ist die Nachfrage unzureichend und unsicher, der Zugang zu Rohstoffen schwierig, die Rohstoffpreise hoch. Die Projektierer kämpfen mit langen und komplexen Genehmigungsverfahren, mit unrentablen nationalen Ausschreibungs-Designs und hohen Projektkosten infolge der Inflation. 

Der "Wind Power Action Plan" basiert auf sechs Säulen:

  1. Beschleunigter Ausbau durch schnellere Genehmigungen: Um die Umsetzung der überarbeiteten EU-Vorgaben für Erneuerbare sicherzustellen, startet die Kommission die Initiative "Accele-RES" gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten. Dabei soll die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren im Vordergrund stehen, die Kommission will dabei mit einem Online-Tool unterstützen.  Die Mitgliedsstaaten sollen Unterstützung bei der Ausweisung von den ebenfalls mit der RED III etablierten "Erneuerbaren-Beschleunigungsgebieten" bekommen. Bis November will die Kommission außerdem einen Bericht über die Notfallverordnung zu beschleunigten Genehmigungsverfahren inklusive einer möglichen Ausweitung vorlegen. Die Mitgliedsstaaten sollen für transparente und langfristig planbare Ausschreibungstermine sorgen und werden dazu aufgerufen, eigene Ziele für den Ausbau von Windkraft für den Zeitraum von zumindest 2024-2026 festzulegen. Zudem soll der notwendige Netzausbau durch einen Netz-Aktionsplan, der für November angekündigt wird, von der Kommission unterstützt werden.
  2. Verbessertes Auktionsdesign: Die Kommission will Mitgliedsstaaten dabei unterstützen, Auktionen so zu gestalten, dass Komponenten bevorzugen, die die Wertschöpfung erhöhen.  Damit soll nicht nur auf den günstigsten Preis abgezielt werden.
  3. Zugang zu Finanzmitteln: Sowohl über den Innovation Fund als auch über die European Investment Bank sollen Hersteller von Windkraftanlagen unterstützt werden. Mitgliedsstaaten werden ermutigt, auch über staatliche Beihilfen zu unterstützen.
  4. Faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Kontext: Ähnlich wie bereits in der E-Auto-Debatte möchte die Kommission unfaire Handelspraktiken unterbinden, die Hersteller außerhalb der EU begünstigen. EU-Herstellern soll der Zugang zu ausländischen Märkten erleichtert werden, wobei die Kommission die Bemühungen in den Verhandlungen zu Handelsabkommen steigern möchte.
  5. Kompetenzen: Über die im NZIA vorgesehenen "Net-Zero-Academies" soll auch der Windsektor abgedeckt werden und innerhalb der ersten drei Jahre 100.000 Menschen aus- und weiterbilden.
  6. EU-Windkraft-Charta: Gemeinsam mit Mitgliedsstaaten und der Windindustrie möchte die Kommission bis Ende des Jahres an einer EU-Wind-Charta arbeiten, um die Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Windkraftindustrie zu verbessern. Ziel der Charta ist es, die Maßnahmen der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Interessensgruppen der Industrie aufeinander abzustimmen.
Weitere interessante Artikel