Details zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED-III
Am 31.10.2023 wurde die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive III oder RED III) im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU gibt damit vor, wie die erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden sollen.
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RED III (Link) nimmt bei der Verwirklichung der Ziele des Green Deal, Klimaneutralität bis 2050 und – als Zwischenziel - bis 2030 bei der Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen (THG-Emissionen) um mindestens 55 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) eine wesentliche Rolle ein. Mit RED III werden nicht nur die EU-Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien angehoben. Außerdem sollen Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, Netze und Energiespeichern verkürzt werden. Damit werden zum Teil auch die Ende 2022 mit der EU-Notfallverordnung temporär beschlossenen Beschleunigungsvorgaben für Genehmigungsverfahren dauerhaft ins europäische Recht übergeführt.
RED III ist am 20. November 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die meisten Vorgaben der Richtlinie bis 21. Mai 2025 national in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Wärme- und Kälteversorgung umsetzen.
Details zum Paket und seinen Zielen finden Sie in folgender Analyse des Gesamtpakets sowie folgender Detailanalyse hinsichtlich Erneuerbarem Ausbau.