Ausbildung zum COVID-19-Beauftragten
Die aktuellen COVID-19-Lockerungsverordnung schreibt einen COVID-19-Beauftragten in jedem Unternehmen vor. In den Schulungen, die ab November 2020 angeboten werden, erfahren Sie alles über die nötigen Grundkenntnisse für Ihren neuen Aufgabenbereich.
Lesedauer: 1 Minute
COVID 19 ist noch nicht bezwungen. Die aktuelle COVID-19-Lockerungsverordnung schreibt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Teilnehmern einen COVID-19-Beauftragten vor. Dieser ist für Fragen bezüglich der Sicherheits- und Hygienemaßnahme zuständig sowie für die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzeptes.
Die im November statt findenden Schulungen, liefern Ihnen die nötigen Grundkenntnisse für Ihr neues Arbeitsfeld und gibt Ihnen auch ein Präventionskonzept für die Praxis mit.
Inhalte der Schulung
Der praxisnahe Tageskurs vermittelt Ihnen folgende Grundkenntnisse:
- Grundlagen der Infektiologie, Übertragungswege von SARSCoV-2
- COVID-19 Maßnahmengesetze und Lockerungsverordnunge
- Veranstaltungsrecht
- Haftungsfragen
- Datenschutzrechtliche Aspekte des Contact Tracing
- Abstandsregeln und Crowd Management
- Hygienekonzepte
- Wichtige Informationsquellen
- Am konkreten Anwendungsfall orientierte Ansätze zur Erstellung eines Covid-19 Präventionskonzeptes
- Best practice Beispiele und Checklisten
Ihr Nutzen
Nach Abschluss der Schulung, sind sie dazu befähigt die Aufgaben des COVID-19-Beauftragten zu erfüllen, insbesondere das COVID-19-Präventionskonzept umzusetzen und kompetenter Ansprechpartner für Veranstalter, Besucher und Mitwirkende zu sein.
Sie qualifizieren sich damit für eine verantwortungsvolle Position, die während der aktuellen Corona-Pandemie für viele Betriebe im Veranstaltungs- und Messebereich gesetzlich vorgeschrieben ist.
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