Weißes Elektroauto beim Tanken, im Hintergrund blauer Himmel und Sonnenschein
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Förderung für die Errichtung von Fahrradabstellplätzen und E-Ladestationen

Die Errichtung von Radabstellanlagen sowie E-Ladestationen wird vom Klimaschutzministerium (BMK) auch 2024/2025 unterstützt.

Lesedauer: 1 Minute

04.06.2024

Gute Nachrichten für alle, die im Betrieb Abstellanlagen für Fahrräder oder E-Ladestationen errichten wollen. Diese werden vom Klimaministerium auch 2024/2025 gefördert.

Was wird gefördert?

Die Förderung deckt die Anschaffung und Sanierung von Radabstellanlagen sowie auch die Anschaffung dazugehöriger E-Ladepunkte. Gefördert wird:

  • Die Anschaffung von versperrbaren bzw. am Fahrradrahmen sicherbaren Radabstellanlagen mit Abstellplätzen für mindestens 10 Fahrräder.
  • Die Errichtung von einem E-Ladepunkt pro Radabstellplatz (pro Ladepunkt ≤ 5kW Abgabeleistung) in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen
  • Die Sanierung bestehender Radabstellanlagen, sofern dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird.

Beispielsweise können mit dieser Förderung Fahrradboxen, Fahrradkäfige und auch überdachte Anlehnbügel unterstützt werden. Auch Radabstellanlagen ohne Überdachung bzw. in Gebäuden sind förderfähig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von klimaaktiv.


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