Grenzüberschreitende Versicherungsvermittlung: Zahlungsaufforderung aus Italien
Mehrere Mitglieder haben in den letzten Tagen ein Schreiben eines italienischen Zahlungsdienstleisters erhalten, der im Namen der italienischen Finanzmarktaufsicht IVASS eine Gebühr für die Aufsicht von Versicherungsvermittlern, die im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit ihre Tätigkeit in Italien gemeldet haben, einhebt. Gegenwärtig ist klar, dass es von Seiten der italienischen Aufsicht jedenfalls einen derartigen Rechtsakt gibt.
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Im Zuge der Überprüfung der Zulässigkeit einer solchen Forderung haben wir Kontakt mit der Außendienststelle in Mailand aufgenommen. Auf unser Bestreben hin, wurde ein Vertrauensanwalt in Italien mit der rechtlichen Überprüfung sowie einer Ersteinschätzung beauftragt. Dieser ersten Einschätzung zufolge, sind sowohl die von IVASS erhaltene Mitteilung als auch die Zahlungsaufforderung in Bezug auf Inhalt als auch Betrag vermutlich korrekt und rechtmäßig. Das Ministero dell’Economia e delle Finanze (MEF) erlässt jedes Jahr einen Erlass, in dem der Betrag festgelegt wird, der als Aufsichtsgebühr für jedes Jahr der Tätigkeit bzw. der Registrierung in den Listen der Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler zu zahlen ist.
Nach Rücksprache mit dem BMAW wurden wir informiert, dass die Europäische Kommission bereits mit der Angelegenheit betraut ist und hierzu eine offizielle Antwort im Jänner 2023 geben wird, insbesondere betreffend die Rechtmäßigkeit einer solchen Gebühreneinhebung.
Weiters dürfte laut BMAW davon auszugehen sein, dass bis dahin auch Italien vermutlich bei vorläufiger Nichtzahlung noch keine endgültigen Maßnahmen setzen wird, da es auch in die Anfrage an die Europäische Kommission einbezogen ist.
Bis dahin halten wir Sie auf dem Laufenden.