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Versicherungsagenten, Landesgremium

GISA-Express: Schnelle Gewerbeverfahren

Die Novelle der Gewerbeordnung führt GISA-Express ein, das automatisierte Gewerbeverfahren ohne manuelle Prüfung ermöglicht. Wartezeiten entfallen, Missbrauch wird sanktioniert.

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06.08.2024

Mit der Einführung von GISA-Express wurde nun rechtlich eine Grundlage für die automatisierte Erledigung von Gewerbeverfahren geschaffen. Damit werden elektronisch eingebrachte Anbringen ohne gewebebehördliche manuelle Prüfung durch einen Sachbearbeiter (der die Eintragung erst freigeben müsste) unmittelbar im GISA eingetragen werden können. Dies soll nur ein Zusatzangebot für die im Gesetz definierten Fälle sein und zu den bisherigen Verfahrensmöglichkeiten dazu kommen. Dies soll zum Wegfall von Wartezeiten dienen, die bisher durch eine in allen Fällen erforderliche manuelle Prüfung durch einen Sachbearbeiter entstanden sind und eine automatische Erledigung des Antrages nach elektronischer Einreichung ermöglichen.

Zur Erleichterung gibt es auch die Möglichkeit, eidesstattliche Erklärungen für das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen abzugeben. Um Missbrauch zu vermeiden, wird nun gesetzlich vorgesehen, dass bei Abgabe von falschen Erklärungen die Gewerbeberechtigung entzogen werden soll und gegen die betroffene Person ein Ausschlussgrund für fünf Jahre wirksam sein soll.

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