Verschiedene Eurogeldscheine durcheinander liegend, darauf Taschenrechner und Stromverteiler platziert
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Versicherungsagenten, Landesgremium

Energiekostenpauschale 1: neue Einreichfrist

Die neu errungene Antragsfrist für unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmen läuft von 13. bis 27. Mai 2024. 

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13.05.2024

Das Bundesgremium der Versicherungsagenten hat über die WKÖ vehement auf eine Reparatur der Energiekostenpauschale 1 bei unecht umsatzsteuerbefreiten Unternehmen, wie es der Fall bei Versicherungsagenten ist (für den Förderzeitraum 2022) und eine neue Einreichfrist gedrängt. Nun ist sie da. Das Bundesgremium der Versicherungsagenten begrüßt das neue Antragsfenster sehr.

Unternehmen mit unecht befreiten Umsätzen und Unternehmen mit weniger als 35.000 Euro konnten nicht in allen Fällen Zugang zu den Fördermitteln erlangen. Unternehmen, deren Antrag nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden konnte oder Unternehmen, an die zwischen 31. Oktober und 30. November 2023 ein ÖNACE-Code versendet wurde bzw. deren Anträge auf Zuordnung zu einem ÖNACE-Code eingegangen sind, haben nunmehr die Möglichkeit, in den Genuss der Förderung zu kommen. 

Betroffene Unternehmen werden über die Möglichkeit zur Stellung eines Förderantrags mittels der im Erstantrag angegebenen E-Mail-Adresse über den Beginn der Antragsfrist und die Möglichkeit zur Stellung eines neuen Förderantrags kontaktiert. 

Die Antragsfrist läuft von 13. bis 27. Mai 2024. Die geänderte Richtlinie in der Fassung vom 7. Mai 2024 ist abrufbar unter: www.energiekostenpauschale.at