WKO-Wahlen
Die Wirtschaftskammer-Wahlen sind Ihre Chance, die Zukunft der Versicherungsbranche aktiv mitzugestalten. Setzen Sie ein Zeichen und gehen Sie wählen!
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Inhaltsverzeichnis
Die Versicherungsbranche steht vor großen Herausforderungen, wie etwa die zunehmende Bürokratie und wachsende regulatorische Anforderungen, welche den Berufsalltag von Versicherungsagenten massiv beeinflussen.
Genau deshalb ist es wichtig, dass wir als Berufsstand geschlossen auftreten und unsere Interessen mit einer starken Stimme vertreten. Die Wirtschaftskammer-Wahlen bieten dafür die ideale Möglichkeit, die Zukunft unserer Branche aktiv mitzugestalten und sicherzustellen, dass unsere Anliegen in den entscheidenden Gremien und Stellen gehört werden.
Bundesgremialobmann KommR Horst Grandits: "Nur eine starke Interessenvertretung kann sich wirkungsvoll für weniger Bürokratie, praxistaugliche Regulierung und faire Rahmenbedingungen für Versicherungsagenten einsetzen. Gehen Sie deshalb bitte wählen!"
Gehen Sie wählen – für eine starke Standesvertretung und eine erfolgreiche Zukunft unserer Branche!
Wie läuft die WKO-Wahl ab?
Als Unternehmer:in wählen Sie in jenen Fachgruppen/Fachvertretungen, in denen Sie Mitglied sind, dh. die Branchenvertretung der Versicherungsagenten. Zur Wahl stehen jene Wahlvorschläge, die von wahlwerbenden Gruppen für die jeweilige Fachorganisation eingebracht wurden. Bei der Wirtschaftskammerwahl wird die Stimme bei der sogenannten Urwahl abgegeben. Das heißt, dass auf Landesebene die Mitglieder der Ausschüsse direkt gewählt werden, auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts. Anschließend wird durch die Vertreter auf Landesebene in Form von indirekten Wahlen die Vertretung auf Bundesebene, also Bundesobmann oder Bundesobfrau bestimmt. Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer zum Stichtag, das ist der 25. November 2024, Mitglied einer Fachorganisation ist und die Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet hat. Bis zum 5. Dezember 2024 konnten Mitglieder mit einer ruhend gemeldeten Gewerbeberechtigung einen Antrag auf Aufnahme in die jeweilige Wählerliste stellen.
Wie kann ein Mitglied wählen?
Es gibt die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe in einem Wahllokal. Die Hauptwahlkommission legt für jede Fachgruppe und Fachvertretung einen Stimmzettel auf, der die Bezeichnungen der kandidierenden Wählergruppen und eine Rubrik zur Vergabe einer Vorzugstimme enthält.
Eine weitere Variante ist die Abgabe einer Wahlkarte, ohne ein Wahllokal aufzusuchen und an dessen Öffnungszeiten gebunden zu sein. Diese Wahlunterlagen müssen spätestens am vorletzten Werktag vor dem ersten Wahltag der Hauptwahlkommission übermittelt werden.
Welche wichtigen Fristen und Termine gibt es?
- 7. März 2025: Letzter Tag für das Eintreffen von Wahlkarten im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, der Steiermark und in Vorarlberg
- 10. bis 13. März 2025: Urwahlen