Im Vordergrund roter Feuerlöscher, im Hintergrund mehrere Fässer mit Gefahrengutsticker
© kittisak | stock.adobe.com
Sparte Handel

Verordnung brennbare Flüssigkeiten ab 1. Juli 2024 anzuwenden!

Die Novelle der Verordnung brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) wurde im Bundesgesetzblatt BGBL. II Nr 141/2024  kundgemacht und tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.

Lesedauer: 1 Minute

14.06.2024

Die Novellierungen betreffen folgende Neuerungen: 

  1. Für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse 4 gelten zukünftig folgende Schutzstreifen: bis 40.000 l : 3 m - darüber: 5 m
    Mit der vorgeschlagenen Änderung wird den notwendigen Anforderungen für neue Anlagen Rechnung getragen. Für bestehende Anlagen, für die in der früheren VbF keine Abstände, bzw. Abstände erst ab 5.000 l (Gefahrenkategorie 1 bis 3) oder erst ab 200.000 l (Gefahrenkategorie 4) vorgesehen waren, sind im § 49 Abs. 1 Z 6 und Z 7 abweichende Bestimmungen vorgesehen.
  2. Gemauerte Domschächte können nun gleichzeitig mit dem Lagerbehälter getauscht werden.
  3. Die Fristen für den Lagerbehältertausch für Lagerbehälter, die bis 1985 hergestellt worden sind, können bis 31. Dezember 2029 erstreckt werden, wenn zwei positive Dichtheitsprüfungen vorliegen.
  4. Mechanische Überfüllsicherungen müssen nicht im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen geprüft werden.
  5. Füllstellen an bestehenden Tankstellen müssen den Bestimmungen betreffend Mindestabstand und Abstellflächen (in § 45 Abs. 1 und Abs. 2 erster Satz) spätestens nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Inkrafttreten der Verordnung entsprechen.
  6. Ansonsten gibt es noch diverse redaktionelle Änderungen und Klarstellungen.
Zum Bundesgesetzblatt


Weiterführende Informationen 

Fragen und Antworten zur Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) 2023 


VbF-Checkliste für Tankstellen

Nachlese zur VbF-Veranstaltung in Niederösterreich speziell für den Tankstellenbereich