Sparte Handel
Verordnung brennbare Flüssigkeiten ab 1. Juli 2024 anzuwenden!
Die Novelle der Verordnung brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) wurde im Bundesgesetzblatt BGBL. II Nr 141/2024 kundgemacht und tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
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14.06.2024
Die Novellierungen betreffen folgende Neuerungen:
- Für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse 4 gelten zukünftig folgende Schutzstreifen: bis 40.000 l : 3 m - darüber: 5 m
Mit der vorgeschlagenen Änderung wird den notwendigen Anforderungen für neue Anlagen Rechnung getragen. Für bestehende Anlagen, für die in der früheren VbF keine Abstände, bzw. Abstände erst ab 5.000 l (Gefahrenkategorie 1 bis 3) oder erst ab 200.000 l (Gefahrenkategorie 4) vorgesehen waren, sind im § 49 Abs. 1 Z 6 und Z 7 abweichende Bestimmungen vorgesehen. - Gemauerte Domschächte können nun gleichzeitig mit dem Lagerbehälter getauscht werden.
- Die Fristen für den Lagerbehältertausch für Lagerbehälter, die bis 1985 hergestellt worden sind, können bis 31. Dezember 2029 erstreckt werden, wenn zwei positive Dichtheitsprüfungen vorliegen.
- Mechanische Überfüllsicherungen müssen nicht im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen geprüft werden.
- Füllstellen an bestehenden Tankstellen müssen den Bestimmungen betreffend Mindestabstand und Abstellflächen (in § 45 Abs. 1 und Abs. 2 erster Satz) spätestens nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Inkrafttreten der Verordnung entsprechen.
- Ansonsten gibt es noch diverse redaktionelle Änderungen und Klarstellungen.
Weiterführende Informationen
Fragen und Antworten zur Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (VbF) 2023Nachlese zur VbF-Veranstaltung in Niederösterreich speziell für den Tankstellenbereich