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Sparte Handel

Öffnungszeiten Adventsamstage

An den vier Samstagen vor Weihnachten gelten besondere Öffnungszeiten für Geschäfte. Mitarbeiter:innen können länger arbeiten, Zuschläge sind möglich.

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2024

Die verkaufsoffenen Einkaufssamstage vor Weihnachten fallen dieses Jahr auf folgende Tage:

  • 30. November 2024
  • 7. Dezember 2024
  • 14. Dezember 2024
  • 21. Dezember 2024 

An diesen Samstagen können die Geschäfte - wie auch während des Jahres - bis 18 Uhr geöffnet haben. 

Die Arbeitszeit an den vier Weihnachtssamstagen nach 13 Uhr 

  • Die Arbeitnehmer:innen dürfen an jedem Samstagnachmittag beschäftigt werden (Ausnahme von der Schwarz-Weiß-Regelung). 
  • Die Öffnungszeitenzuschläge für den Samstagnachmittag (30 bis 50 Prozent) gelten nicht. 
  • Arbeitnehmer:innen, die während des Jahres gar nicht oder nur einmal pro Monat am Samstagnachmittag beschäftigt werden, erhalten keinen Zuschlag in der Normalarbeitszeit. Nur für Überstunden nach 13 Uhr steht ein Zuschlag von 100 Prozent zu.  
  • Arbeitnehmer:innen, die an den übrigen Samstagen mehr als einmal pro Monat am Samstagnachmittag zum Einsatz kommen, gebührt ab 13 Uhr ein Zuschlag von 100 Prozent (egal ob es sich um Überstunden oder Normalarbeitszeit handelt). 
  • Gilt für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte (auch für geringfügig Beschäftigte und für Arbeitnehmer:innen, die grundsätzlich nur samstags arbeiten).

  • Überstunden sind grundsätzlich in Geld abzugelten. Mit dem/der Arbeitnehmer:in kann eine Abgeltung durch Zeitausgleich vereinbart werden (bei der Bemessung des Zeitausgleiches ist der Überstundenzuschlag zu berücksichtigen).

  • Die Verpflichtung zur Gewährung der wöchentlichen freien Halbtage entfällt im Dezember.