NIS 2: Förderung für KMU
Die NIS 2 Richtlinie trägt zu einem gemeinsamen Sicherheitsniveau auf europäischer Ebene bei. Die Regelungen gelten ab Oktober 2024. Sie sollten sich aber jetzt schon darüber informieren, da sie aktuell eine Unterstützung als KMU beantragen können.
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Allgemeine Infos
Mit der NIS 2 Richtlinie gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit. Ziel der Richtlinie ist es, auf europäischer Ebene ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sicherzustellen. Einen wichtigen Bestandteil dieser Sicherheitsstrategie stellt die Stärkung der Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit von Unternehmen dar.
Weitere Infos zu NIS 2Förderung für KMU
Mit der Förderung von Cyber Security Schecks werden österreichische KMU bei der Umsetzung der dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterstützt. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 Euro. Die Förderquote beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Gesamtkosten des Projekts.
Die Anträge können ab sofort bis 15. Jänner 2024 gestellt werden.
Zur Antragstellung
NIS 2-Webinar Aufzeichnung
Was ist die Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 und was kommt damit auf Unternehmen zu? Wir haben für Sie das Video WKÖ-Seminar Cybersicherheits-Richtlinie NIS2" vom 17. Oktober 2023.