Auf einer hölzernen Oberfläche stehen im Vordergrund zwei kleine Holzfiguren, zwischen deren Köpfen ein Holzwürfel gehalten wird, auf dem ein Paragrafensymbol ist. Im Hintergrund stehen weitere Holzfiguren
© fotomowo | stock.adobe.com
Lebensmittelhandel, Landesgremium

Kurzbericht an die E-Control

Manche Betriebe müssen bis 30. November einen standardisierten Kurzbericht an die E-Control schicken.

Lesedauer: 1 Minute

16.10.2024

Diese Unternehmen müssen bis 30. November 2024 einen standardisierten Kurzbericht schicken:

  • Großunternehmen (lt. RL (EU) 2023/2775): 
    • Nettoumsatz von 50 Mio. Euro
    • Bilanzsumme von 25 Mio. Euro
    • 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahres
  • Firmen, die die Schwelle zum Großunternehmen im vorangegangenen Jahr überschritten haben
  • Betriebe, die zu mehr als 50 % einem anderen Unternehmen gehören
Zur Rechtsinfo


Weitere interessante Artikel