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Sparte Handel

Kollektivvertrag für Handelsangestellte 2024 – Empfehlung zur Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter

Lesedauer: 1 Minute

15.12.2023

Es ist bis jetzt leider nicht gelungen, im sozialpartnerschaftlichen Miteinander einen Kollektivvertragsabschluss für unsere 430.000 Handelsangestellten zu erreichen. Die Gewerkschaft wehrt sich auch nach der 6. Verhandlungsrunde, die wirtschaftlichen Realitäten im Handel anzuerkennen. Diese lauten enorme Kostensteigerungen von den Energiepreisen über die Logistik bis hin zu den Mieten, reale

Umsatzverluste seit vielen Monaten, anhaltende Kaufzurückhaltung der Konsument:innen und viele Unsicherheiten auch im nächsten Jahr.

Für uns stehen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe und die Sicherung der Arbeitsplätze im Fokus. Ein Akzeptieren der überbordenden Forderungen der Gewerkschaft ist für den Handel daher nicht möglich. Diese würden Standort und Arbeitsplätze massiv gefährden.

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die hohe Inflation auch die Mitarbeiter:innen im heimischen Handel stark belastet. Um ihnen trotz nicht erzieltem KV-Abschluss Planbarkeit für 2024 zu ermöglichen, haben wir uns zu folgender Vorgangsweise entschlossen:

Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben freiwillig eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in Höhe von 8 % zu gewähren

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