Kollektivvertrag für Handelsangestellte 2024 – Empfehlung zur Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter
Information der Bundessparte Handel
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Es ist bis jetzt leider nicht gelungen, im sozialpartnerschaftlichen Miteinander einen Kollektivvertragsabschluss für unsere 430.000 Handelsangestellten zu erreichen. Die Gewerkschaft wehrt sich auch nach der 6. Verhandlungsrunde, die wirtschaftlichen Realitäten im Handel anzuerkennen. Diese lauten enorme Kostensteigerungen von den Energiepreisen über die Logistik bis hin zu den Mieten, reale
Umsatzverluste seit vielen Monaten, anhaltende Kaufzurückhaltung der Konsument:innen und viele Unsicherheiten auch im nächsten Jahr.
Für uns stehen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebe und die Sicherung der Arbeitsplätze im Fokus. Ein Akzeptieren der überbordenden Forderungen der Gewerkschaft ist für den Handel daher nicht möglich. Diese würden Standort und Arbeitsplätze massiv gefährden.
Gleichzeitig ist uns bewusst, dass die hohe Inflation auch die Mitarbeiter:innen im heimischen Handel stark belastet. Um ihnen trotz nicht erzieltem KV-Abschluss Planbarkeit für 2024 zu ermöglichen, haben wir uns zu folgender Vorgangsweise entschlossen:
Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben freiwillig eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in Höhe von 8 % zu gewähren.
Empfehlung - allgemeine Information
Der Kollektivvertrag für die Angestellten und Lehrlinge im Handel wirkt ohne Veränderung über den 31.12.2023 hinaus weiter und gilt für bestehende wie auch für neue Mitarbeiter:innen gleichermaßen. Mit der Gewerkschaft der Privatangestellten konnte diesmal keine Einigung zur Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab dem 01.01.2024 erzielt werden. Die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt den Mitgliedsbetrieben, die kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 8 % anzuheben und die bestehenden Überzahlungen aufrecht zu erhalten. Diese freiwillige Erhöhung soll in allen relevanten Bemessungsgrundlagen (zB Überstunden, Sonderzahlungen, etc.) berücksichtigt werden.
Gehaltstafel Kollektivvertrag für Handelsangestellte basierend auf der Empfehlung zur Erhöhung um 8% und Aufrundung
Gültig ab dem 01.01.2024
BG A | BG B | BG C | BG D | |
---|---|---|---|---|
Stufe 1 | 1 963,00 | 2 024,00 | 2 101,00 | 2 205,00 |
Stufe 2 | 2 011,00 | 2 085,00 | 2 192,00 | 2 356,00 |
Stufe 3 | 2 059,00 | 2 145,00 | 2 303,00 | 2 514,00 |
Stufe 4 | - | - | 2 412,00 | 2 673,00 |
Stufe 5 | - | - | 2 529,00 | 2 834,00 |
BG E | BG F | BG G | BG H | |
---|---|---|---|---|
Stufe 1 | 2 385,00 | 2 709,00 | 3 351,00 | 4 123,00 |
Stufe 2 | 2 598,00 | 3 030,00 | 3 705,00 | 4 507,00 |
Stufe 3 | 2 811,00 | 3 351,00 | 4 060,00 | 4 896,00 |
Stufe 4 | 3 024,00 | 3 672,00 | 4 413,00 | 5 283,00 |
Stufe 5 | 3 234,00 | 3 994,00 | 4 768,00 | 5 668,00 |
Empfehlung Lehrlingseinkommen gültig ab dem 01.01.2024
1. Lehrjahr | 864,00 |
2. Lehrjahr | 1 107,00 |
3. Lehrjahr | 1 404,00 |
4. Lehrjahr | 1 458,00 |
Für den Fall, eines nachträglichen Kollektivvertragsabschlusses empfiehlt die Bundessparte Handel, den Mitarbeiter:innen nachweislich zur Kenntnis zu bringen (zB Andruck auf dem Gehaltszettel, Aushang im Sozialraum, persönliche Mail), dass diese auf die bereits freiwillig gewährte Erhöhung angerechnet werden wird. Folgende Formulierung kann als Vorlage verwendet werden:
„Entsprechend der Empfehlung der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich erhöhen wir als Vorgriff auf einen zukünftigen Kollektivvertragsabschluss Ihr kollektivvertragliches Mindestgehalt ab dem 01.01.2024 um …………. Ihre bestehende Überzahlung bleibt aufrecht. Diese Erhöhung erfolgt freiwillig. Mit der Entgegennahme dieser Erhöhung erklären Sie Ihr Einverständnis, dass diese Erhöhung auf eine nachfolgende, allenfalls ab dem 01.01.2024 rückwirkend in Kraft tretende, kollektivvertragliche Erhöhung angerechnet wird.“
Die Verhandlungen für den Kollektivvertrag der Handelsarbeiter:innen sind noch im Laufen. Informationen dazu folgen in den nächsten Tagen.
Bundessparte Handel, Wirtschaftskammer Österreich