In einem Weingarten werden blaue Weintrauben zur Ernte mit einer Gartenschere geschnitten. Man sieht Weinblätter, Weinstöcke, und Weinreben auf denen die Trauben  hängen. Die blauen Früchte sind im Fokus, der Himmel ist blau, es ist Sonnenschein.
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Sparte Handel

Entalkoholisierter Bio-Wein nun möglich

Neue Regelung für Bio-Wein: Die EU hat die Rechtsgrundlage angepasst, um die Herstellung von vollständig entalkoholisiertem Bio-Wein zu ermöglichen.

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28.02.2025

Inhaltsverzeichnis

    Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 die Delegierte Verordnung (EU) 2025/405 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der die Verordnung (EU) 2018/848 ("Bio-VO") geändert wird, um die Herstellung von vollständig entalkoholisiertem Bio-Wein zu ermöglichen. Die Verordnung trat 20 Tage nach Veröffentlichung - sohin am 18. März 2025 - in Kraft.

    Damit wurden nun u. a. folgende önologische Verfahren in den Anhang II Teil VI (Wein) der Bio-VO unter Ziffer 3.3 aufgenommen:

    • die teilweise Vakuumverdampfung gemäß Anhang VIII Teil I Abschnitt E Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, entweder einzeln oder kombiniert mit der Destillation gemäß Buchstabe d dieses Abschnitts, darf nur für die Herstellung von entalkoholisiertem Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol verwendet werden, wobei die verwendete Temperatur 75 °C nicht übersteigen und die Größe der Filterporen nicht unter 0,2 Mikrometern liegen darf;
    • die Destillation gemäß Anhang VIII Teil I Abschnitt E Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, entweder einzeln oder kombiniert mit der teilweisen Vakuumverdampfung gemäß Buchstabe c dieses Abschnitts, darf nur für die Herstellung von entalkoholisiertem Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol verwendet werden, wobei die Destillation unter Vakuum erfolgen muss und die verwendete Temperatur 75 °C nicht übersteigen und die Größe der Filterporen nicht unter 0,2 Mikrometern liegen darf.
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