
Sparte Handel
Entalkoholisierter Bio-Wein nun möglich
Neue Regelung für Bio-Wein: Die EU hat die Rechtsgrundlage angepasst, um die Herstellung von vollständig entalkoholisiertem Bio-Wein zu ermöglichen.
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28.02.2025
Inhaltsverzeichnis
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 die Delegierte Verordnung (EU) 2025/405 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der die Verordnung (EU) 2018/848 ("Bio-VO") geändert wird, um die Herstellung von vollständig entalkoholisiertem Bio-Wein zu ermöglichen. Die Verordnung trat 20 Tage nach Veröffentlichung - sohin am 18. März 2025 - in Kraft.
Damit wurden nun u. a. folgende önologische Verfahren in den Anhang II Teil VI (Wein) der Bio-VO unter Ziffer 3.3 aufgenommen:
- die teilweise Vakuumverdampfung gemäß Anhang VIII Teil I Abschnitt E Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, entweder einzeln oder kombiniert mit der Destillation gemäß Buchstabe d dieses Abschnitts, darf nur für die Herstellung von entalkoholisiertem Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol verwendet werden, wobei die verwendete Temperatur 75 °C nicht übersteigen und die Größe der Filterporen nicht unter 0,2 Mikrometern liegen darf;
- die Destillation gemäß Anhang VIII Teil I Abschnitt E Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, entweder einzeln oder kombiniert mit der teilweisen Vakuumverdampfung gemäß Buchstabe c dieses Abschnitts, darf nur für die Herstellung von entalkoholisiertem Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol verwendet werden, wobei die Destillation unter Vakuum erfolgen muss und die verwendete Temperatur 75 °C nicht übersteigen und die Größe der Filterporen nicht unter 0,2 Mikrometern liegen darf.