
Neue Energielabel für Wäschetrockner ab 1. Juli 2025
Ab Juli 2025 gelten neue Energieeffizienzklassen für Wäschetrockner – Händler müssen die Labels innerhalb von 14 Werktagen austauschen und dürfen das neue Label erst ab dem 1. Juli verwenden.
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Inhaltsverzeichnis
Ab Juli 2025 werden Wäschetrockner in die Energieeffizienzklassen A bis G eingeteilt. Zwischen 1. und 18. Juli 2025 haben Händler 14 Werktage Zeit, die alten Label gegen neue auszutauschen. Dies betrifft alle Vertriebskanäle. Es ist nicht gestattet, das alte und das neue Label parallel zu verwenden.
Bis zum 30. Juni 2025 sind Lieferanten verpflichtet, Händlern das aktuelle Energielabel bereitzustellen; ab dem 1. März 2025 müssen Lieferanten auch das neue Energielabel bereitstellen. Das bedeutet, dass Lieferanten zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2025 beide Energielabels liefern müssen.
Dennoch ist es Händlern nicht gestattet, das neue Energielabel vor dem 1. Juli 2025 in ihren Geschäften, Anzeigen oder anderen Materialien anzubringen. Bis zum 1. Juli 2025 darf nur das aktuelle ("alte") Energielabel angezeigt werden.
Für Produkte, die vor dem 1. März 2025 in Verkehr gebracht wurden, müssen Händler ihre Lieferanten um Zurverfügungstellung des ab Juli benötigten, neuen Etiketts ersuchen. Mit diesem können die Produkte auf unbestimmte Zeit verkauft werden.
Hat der Lieferant seine Tätigkeit eingestellt und steht somit kein neues Label zur Verfügung, darf der Händler die Produkte mit dem alten Etikett für einen Zeitraum von neun Monaten verkaufen, d. h. der späteste zulässige Verkaufstermin wäre der 31. März 2026.