Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium
Info zur korrekten Preisauszeichnung der Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen
Das Informationsblatt zur korrekten Preisauszeichnung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung bei PV-Anlagen wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erstellt, um den fairen Wettbewerb sicher zu stellen.
Lesedauer: 1 Minute
09.04.2024
Erfolgt keine korrekte Preisauszeichnung:
- drohen Verwaltungsstrafverfahren.
- können wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße zusätzlich vorliegen, wenn aus einer falschen Preisauszeichnung ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil erlangt wird.
- können Sanktionen nach dem Finanzstrafrecht hinzukommen.
Wir empfehlen daher dringend, das Informationsblatt des BMAW zu beachten!
Weiters legen wir Ihnen ein Hinweisblatt für Ihre Kund:innen bei, mit welchem Sie diese darauf aufmerksam machen können, dass im Sinne der eigenen Sicherheit insbesondere beim Kauf von Produkten zur Stromerzeugung empfohlen wird, die elektrische Anlage vorab einer Prüfung durch einen hierfür befugten Elektrotechniker zu unterziehen. Es soll hiermit sensibilisiert werden, dass die Anforderungen an die elektrische Anlage hinsichtlich Strombelastbarkeit und Bemessungsstrom durch Experten sichergestellt werden sollten.