Auf gelbem Hintergrund liegen nebeneinander verschiedene Werkzeuge, wie ein Hammer, ein Maßband, eine Rohrzange, eine Wasserwaage
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Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Jetzt nutzen: Handwerkerbonus

Es kann nun auch der Elektro- und Einrichtungsfachhandel beim Handwerkerbonus teilnehmen. Allerdings sind nicht alle Leistungen förderbar.

Lesedauer: 1 Minute

05.06.2024

Handelsgewerbe

Beispiele für förderfähige Leistungen

  • Aufbau bzw. Montage (ohne Fahrtkosten und Entsorgungskosten) von den vom Handelsbetrieb verkauften Einbaumöbeln/Einbauküchen
  • Austausch von Fronten sowie Pflege- und Servicearbeiten an den vom Handelsbetrieb verkauften Einbaumöbeln/Einbauküchen
  • Anschluss von Geräten oder Armaturen an bereits vorhandene Anschlüsse/Installationen (Elektro- und Einrichtungsfachhandel


Beispiel für nicht förderfähige Leistungen

  • Montage von beweglichen Möbeln/Solitärmöbeln aller Art (z.B. Sofas, Sesseln, Tischen oder Gartenmöbel)
Liste der durch den Handwerkerbonus geförderten Leistungen



Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro (2025: 1.500 Euro) zurückzuerhalten. Dieser kann ab 15. Juli 2024 beantragt werden und gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1. März 2024. Bitte beachten Sie, dass Vorarbeiten im Handelsbetrieb (z.B. Griffe oder Fronten vormontieren) nicht förderfähig sind. Ebenso ist es wichtig, dass in der Rechnung die Arbeitsleistung getrennt von Fahrt- und Planungskosten, die nicht förderfähig sind, ausgewiesen wird.

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