Richtlinie "Agrarhandel und Mühlen"
Die Richtlinie für das neue AMA- Gütesiegel wurde am 21. März 2024 vom Fachgremium beschlossen. Wir laden zur Börse für landwirtschaftliche Produkte, um uns darüber auszutauschen.
Lesedauer: 1 Minute
Börse für landwirtschaftliche Produkte
Wann: Mittwoch, 15. Mai 2024 um 15 Uhr
Wo: Taborstraße 10, 1020 Wien (Raum "Eierbörse")
In den Sitzungen zur Erarbeitung der Richtlinie konnten die Hauptanliegen des Getreidehandels durchgesetzt werden.
Ein wichtiger Punkt war die Massenbilanzierung des Getreides zwischen AMA- Gütesiegel- Getreide und Getreide österreichischer Herkunft. Da knapp 84 Prozent der Landwirte am ÖPUL- Programm teilnehmen und die Voraussetzungen für das AMA- Gütesiegel erfüllen, bleibt die Massenbilanzierung beider Produkte auf Dauer erhalten.
Die Umstellung auf Segregation ist nur durch einstimmigen Beschluss des Fachgremiums möglich. Eine Überstimmung der Getreidehändler ist daher nicht möglich.
Zudem werden bestehende Zertifizierungen von Qualitätssicherungsprogrammen, wie pastus +, GMP + oder QS, anerkannt, eine zusätzliche Zertifizierung ist nicht mehr notwendig. Lediglich die Massenbilanzierung, sofern sie nicht im Rahmen eines jährlichen Audits mitüberprüft werden kann (z.B. bei pastus +), muss ergänzend überprüft werden.
Bei der Berechnung der Lizenzgebühren gelten als Grundlage nur die Umsätze von österreichischem Brotgetreide. Bei der gleichzeitigen Teilnahme an pastus+ werden die Gebühren bereits mitberücksichtigt und zusammengezählt. Eine zusätzliche Lizenzgebühr entfällt.
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