Agrarhandel, Landesgremium
Neue Kennzeichnungspflicht auf Etiketten
Ab 8. Dezember 2023 müssen voraussichtlich zusätzliche Informationen auf Etiketten vorhanden sein. Betroffen sind Erzeugnisse wie Wein, Schaumwein oder Obstwein.
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16.11.2023
Die neue Kennzeichnungspflicht tritt wahrscheinlich am 8. Dezember 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssten Etiketten von Wein in den verschiedensten Ausprägungen mit einer Nährwertkennzeichnung und einer Zutatenliste versehen werden. Eine endgültige Entscheidung bezüglich Einführungsdatum und genaue Regelungen wird derzeit in Brüssel besprochen. Wir werden Sie über weitere Schritte informieren.
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