Holzwürfel nebeneinanderliegend auf Zeitung, die Schriftzug News ergeben
© fotogestoeber | stock.adobe.com
Agrarhandel, Landesgremium

News aus dem Kärntner Agrarhandel

Alle Brancheninfos aus unserem Newsletter auf einen Blick!

Lesedauer: 2 Minuten






News zur EU-Entwaldungsverordnung 

Die Anwendung der EUDR soll um ein Jahr verschoben werden, sofern EU-Parlament und Rat zustimmen.

Zur Pressemitteilung

Neue Details zur Verrechnung

Der Steuersatz auf Rechnungen wird 10 Prozent betragen. Producer Fee und Ökomodulation werden daher mit 10 Prozent MWSt verrechnet.

Zum Infoblatt Infos für Erstinverkehrsetzer

Virtuelles Training zum EUDR Informationssystem

Das Register für Entwaldungs-Sorgfaltserklärungen ist ein Online-Tool, das die Abgabe von Sorgfaltserklärungen in Lieferketten erleichtert. Damit können elektronische Erklärungen eingereicht werden, um zu bestätigen, dass Produkte den Entwaldungsvorschriften entsprechen.

Schulungstermine:


Start der VITÆVINO-Kampagne in Österreich

Der europäische Weinbauverband setzt in mehreren Ländern ein Zeichen für den Erhalt der Weinkultur – auch Österreich ist mit dabei.


Wir laden Sie ein, die Unterstützungserklärung zu unterzeichnen. Überblick über bereits abgegebene Unterstützungen.

Website der Kampagne

FAQ Lieferkettenrichtlinie

Offizielle Antworten der Europäischen Kommission anhand der Richtlinie zu Unternehmen und Nachhaltigkeit. Im Onlineratgeber erfahren Sie, ob Sie von der Richtlinie betroffen sind.

FAQ durchstöbern

Öffentliche Ladepunkte

Die Ladepunkte-Daten-Verordnung regelt die Meldepflichten von Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Gibt es auf Ihrem Betriebsgelände einen Ladepunkt?

Zur Verordnung

Cybersecurity in der Lieferkette

Schützen Sie Ihre Lieferkette vor unerwünschten Zugriffen! Der Link für die Onlineteilnahme wird am 30. Oktober 2024 verschickt.

Jetzt anmelden Zur Einladung

EU-weite Umfrage: bitte teilnehmen!

Sie beurteilen, wie wirksam die Maßnahmen der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2019/633 in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette sind. Bitte nehmen Sie vor allem als Lieferant teil!

Zur Umfrage

EU-Soforthilfe für Frostschäden an Weingärten

Für österreichische Weinerzeuger stehen in Summe 1,5 Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung. Voraussetzungen: Frostschaden im Ausmaß von mindestens 40 Prozent und mehr als 3.000 Liter Erntemenge. Bis 7. Oktober 2024 sind Anträge einzureichen.

Fragen an:
Ing. Johann Unger
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
T: 01/71100-602847
M: johann.unger@bml.gv.at)


Soforthilfe bei Frostschäden

Sofortige Auszahlung für:

Zeitraum: zwischen 1. März 2024 und 30. April 2024

Der Nachweis der Fristschädigung von mindestens 36 Prozent muss der Meldung der österreichischen Hagelversicherung und der Gebietsmappe der AMA entsprechen oder der/die Antragsteller:in bringt bis 15. Oktober 24 ein Gutachten ein. 

  • Kernobst (Tafeläpfel, Tafelbirne und Quitte)
  • Steinobst (Pfirsiche, Pflaumen, Kirschen, Marillen, Weichseln, Zwetschken, Nektarinen)
  • Beerenobst/Strauchobst als Tafelobst und für die Verarbeitung

Fragen an:
AMA
T: 0503151-0 (Abteilung für Direktzahlung)
E: gap@ama.gv.at

Stand: 28.10.2024