News aus dem Kärntner Agrarhandel
Alle Brancheninfos aus unserem Newsletter auf einen Blick!
Lesedauer: 2 Minuten
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Blauzungenkrankheit: Infos für Amtstierärzte
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Kurzbericht an die E-Control
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Neue Infos zur Tiertransportverordnung
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News zur EU-Entwaldungsverordnung
Die Anwendung der EUDR soll um ein Jahr verschoben werden, sofern EU-Parlament und Rat zustimmen.
Zur PressemitteilungNeue Details zur Verrechnung
Der Steuersatz auf Rechnungen wird 10 Prozent betragen. Producer Fee und Ökomodulation werden daher mit 10 Prozent MWSt verrechnet.
Zum Infoblatt Infos für ErstinverkehrsetzerVirtuelles Training zum EUDR Informationssystem
Das Register für Entwaldungs-Sorgfaltserklärungen ist ein Online-Tool, das die Abgabe von Sorgfaltserklärungen in Lieferketten erleichtert. Damit können elektronische Erklärungen eingereicht werden, um zu bestätigen, dass Produkte den Entwaldungsvorschriften entsprechen.
Schulungstermine:
Start der VITÆVINO-Kampagne in Österreich
Der europäische Weinbauverband setzt in mehreren Ländern ein Zeichen für den Erhalt der Weinkultur – auch Österreich ist mit dabei.
Wir laden Sie ein, die Unterstützungserklärung zu unterzeichnen. Überblick über bereits abgegebene Unterstützungen.
FAQ Lieferkettenrichtlinie
Offizielle Antworten der Europäischen Kommission anhand der Richtlinie zu Unternehmen und Nachhaltigkeit. Im Onlineratgeber erfahren Sie, ob Sie von der Richtlinie betroffen sind.
FAQ durchstöbernÖffentliche Ladepunkte
Die Ladepunkte-Daten-Verordnung regelt die Meldepflichten von Betreibern öffentlich zugänglicher Ladepunkte. Gibt es auf Ihrem Betriebsgelände einen Ladepunkt?
Zur VerordnungCybersecurity in der Lieferkette
Schützen Sie Ihre Lieferkette vor unerwünschten Zugriffen! Der Link für die Onlineteilnahme wird am 30. Oktober 2024 verschickt.
Jetzt anmelden Zur EinladungEU-weite Umfrage: bitte teilnehmen!
Sie beurteilen, wie wirksam die Maßnahmen der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2019/633 in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette sind. Bitte nehmen Sie vor allem als Lieferant teil!
Zur UmfrageEU-Soforthilfe für Frostschäden an Weingärten
Für österreichische Weinerzeuger stehen in Summe 1,5 Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung. Voraussetzungen: Frostschaden im Ausmaß von mindestens 40 Prozent und mehr als 3.000 Liter Erntemenge. Bis 7. Oktober 2024 sind Anträge einzureichen.
Fragen an:
Ing. Johann Unger
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
T: 01/71100-602847
M: johann.unger@bml.gv.at)
Soforthilfe bei Frostschäden
Sofortige Auszahlung für:
Zeitraum: zwischen 1. März 2024 und 30. April 2024
Der Nachweis der Fristschädigung von mindestens 36 Prozent muss der Meldung der österreichischen Hagelversicherung und der Gebietsmappe der AMA entsprechen oder der/die Antragsteller:in bringt bis 15. Oktober 24 ein Gutachten ein.
- Kernobst (Tafeläpfel, Tafelbirne und Quitte)
- Steinobst (Pfirsiche, Pflaumen, Kirschen, Marillen, Weichseln, Zwetschken, Nektarinen)
- Beerenobst/Strauchobst als Tafelobst und für die Verarbeitung
Fragen an:
AMA
T: 0503151-0 (Abteilung für Direktzahlung)
E: gap@ama.gv.at
Stand: 28.10.2024