Agrarhandel, Landesgremium
Blauzungenkrankheit: Infos für Amtstierärzte
Infos vom Bundesministerium für Gesundheit unter anderem über das Verbringen und die Schlachtung von kranken Tieren.
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25.10.2024
Das Bundesministerium für Gesundheit gibt vorwiegend Informationen an die Amtstierärzte weiter. Hier die wichtigsten Punkte:
- Nationales Verbringen: Gesund erscheinende Tiere aus nicht gesperrten Betrieben dürfen verbracht werden, wenn dies im Viehverkehrsschein vermerkt ist.
- Innergemeinschaftliches Verbringen: Tiere müssen den Vorschriften des Ziellandes entsprechen, meist mit Vektorbehandlung und negativem PCR-Test. Die AGES hat ihre Kapazitäten erhöht; Ergebnisse sollten binnen 1 Werktag vorliegen. Nur gesunde Tiere dürfen verbracht werden.
- Schlachtung: Gesunde Tiere dürfen zur Schlachtung transportiert werden, müssen aber innerhalb von 24 Stunden geschlachtet werden. Eine schriftliche Bestätigung der Schlachtung ist ebenfalls erforderlich.
- Kosten: Der Bund trägt die Kosten für PCR-Tests nicht, möglicherweise übernimmt das Land diese.
- Betriebssperre: Bei einem positiven Fall sind 14 Tage keine Tierbewegungen erlaubt. Nach dieser Zeit erfolgen stichprobenartige Kontrollen. Einzeltiere können für ca. 2 Monate gesperrt werden, gesunde Tiere dürfen bewegt werden.