AMA-Tiertransportrichtlinie
Ab 1. Jänner 2024 tritt eine neue AMA-Tiertransportrichtlinie in Kraft. Lesen Sie mehr dazu.
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Ab 1. Jänner 2024 werden nur mehr Tiere, welche über einen eingebundenen Tiertransporteur angeliefert wurden, mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet. Dieses Kriterium wird ab diesem Zeitpunkt seitens der ÖFK auf den Schlachthöfen flächendeckend kontrolliert und umgesetzt. Die Regelung gilt auch für Kälber aus eigener Nachzucht.
Landwirtschaftliche Eigentransporte bis 50 km sind über die landwirtschaftlichen AMA-Gütesiegel-Richtlinien abgedeckt.
Die regelmäßig aktualisierte AMA-Tiertransport-Teilnehmerliste finden Sie auf der AMA Homepage unter Tiertransport. Bei näheren Fragen diesbezüglich steht Ihnen Richard Stockinger (richard.stockinger@amainfo.at) gerne zur Verfügung.