Vortrag
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Unsere Services und Veranstaltungen | Gründerservice Kärnten

Lesedauer: 1 Minute

12.06.2024

Unser Workshop-Angebot

Kostenlos sowie in Kleingruppen oder Online!

Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Kärnten bietet regelmäßig Workshops für alle Gründer und Jungunternehmer an. Dort erhalten Sie Tipps für den perfekt vorbereiteten Start in die Selbstständigkeit.

Gründerworkshop – dieser findet auch in den Bezirken statt

Weiterführende Workshops – aktuell nur in Klagenfurt

Die Teilnahme an den Workshops ist kostenlos, es gibt jedoch eine begrenzte Teilnehmeranzahl und ein Workshop findet erst ab einer Teilnehmeranzahl von fünf Personen statt. Eine Anmeldung ist also erforderlich.


Gewerbeanmeldung

Erstinformation für Gründer & Gründerinnen

Sie können Ihr Gewerbe bei der Wirtschaftskammer Kärnten und in allen Bezirksstellen anmelden. Wir sind online mit allen Bezirksverwaltungsbehörden verbunden. Mit der "Gewerbeanmeldung per Mausklick" werden bürokratische Hürden abgebaut und Verwaltungsabläufe vereinfacht.

Die Gewerbeanmeldung ist derzeit für folgende Gewerbe möglich

  • freie Gewerbe
  • reglementierte Gewerbe (bei denen der Befähigungsnachweis eindeutig erfüllt ist)

Die Gewerbeanmeldung ist derzeit für folgende Rechtsformen möglich

  • Einzelunternehmen
  • eingetragenes Einzelunternehmen (mit aktuellem Firmenbuchauszug)
  • nach vorheriger Rücksprache möglich: OG, KG, GesmbH (nur mit aktuellem
    Firmenbuchauszug)

Ihr Vorteil

  • Wir füllen sämtliche Formulare aus.
  • Wir informieren Sie, welche Unterlagen beizulegen sind und wer welches Formular zu unterzeichnen hat (z.B. bei Gesellschaften).
  • Wir übermitteln online alle Unterlagen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörden.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über Ihre Anmeldung.
  • Bei Neugründung oder Betriebsübernahme lt. Neugründungsförderungsgesetz erhalten Sie eine Befreiung von bestimmten Gebühren und Abgaben.

Eine Anmeldung über die WKK ist leider nicht möglich bei

  • Konzessionsansuchen nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrsgesetz;
  • reglementierten Gewerben, wenn der Befähigungsnachweis nicht eindeutig erfüllt ist;
  • Gewerbe, bei denen die Tätigkeit eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung erfordert und/oder der Eintrag in ein Register erforderlich ist (Versicherungsvermittlung, Immobilienmakler, Gewerbliche Vermögensberatung etc.);
  • Zuverlässigkeitsgewerben (= Rechtskraftgewerben) für deren Ausübung neben einem Befähigungsnachweis eine ausdrückliche Bewilligung durch die Gewerbebehörde nach vorheriger Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich ist (z.B. Baumeister, Pyrotechnikunternehmen, Chemische Laboratorien etc.).

Bitte beachten Sie

  • Um eine wirksame Anmeldung durchführen zu können, benötigen wir Ihre vollständigen, korrekten Angaben!
  • Vor Gewerbeanmeldung empfehlen wir die Inanspruchnahme einer kostenlosen Gründungsberatung in Ihrer Wirtschaftskammer. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.