Schulkind mit braunen Haaren macht eine Fluggeste mit den Händen, während es von einer anderen Person am Boden gehalten wird, im Hintergrund sitzt eine Person mittleren Alters auf einem Sofa in einem Wohnzimmer
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Förderung von Betriebstageseltern stärkt Familienfreundlichkeit der Kärntner Betriebe

Flexible Arbeitszeiten erfordern auch flexible Betreuungsmöglichkeiten. Denn, die Vereinbarkeit muss am Arbeitsplatz stattfinden!

Lesedauer: 2 Minuten

14.02.2024

WK-Vizepräsidentin und Landesvorsitzende von Frau in der Wirtschaft Astrid Legner begrüßt die neue Förderung: „Damit unsere Kärntner Unternehmen und unser Lebensstandort wettbewerbsfähig bleiben, brauchen wir praktische, konkrete Lösungen – besonders in der Frage der Kinderbetreuung. Die Förderung von Betriebstageseltern in der Höhe von 15.000 Euro ist in meinen Augen ein wichtiger Schritt, um Flexibilität zu schaffen und die Attraktivität für High Potential zu steigern. Die Top-Arbeitskräfte von morgen schauen nämlich neben einer guten Entlohnung vor allem auf Faktoren wie, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine gute Infrastruktur oder die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung. Werden Sie jetzt zum Vorreiter, nutzen Sie die Förderungen und investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens und in unseren Standort.“

Wussten Sie, dass bei der Jobwahl die Vereinbarkeit von Beruf & Familie bereits an zweiter Stelle steht?

Prozedere

  1. Erstgespräch mit einem Rechtsträger, der die Rahmenbedingungen für Betriebstagesmütter, -väter abklärt
    zum Beispiel Hilfswerk Kärnten und AVS 
  2. Bedarfserhebung: Anzahl der Kinder, Alter & gewünschte Öffnungszeiten.
  3. Erarbeitung des Konzepts mit dem Rechtsträger, Kinder, Alter, Raumbeschaffung etc.
  4. Rechtsträger macht den Antrag beim Land Kärnten
  5. Land prüft, bewilligt und erteilt Zusage

Voraussetzung für einen Betrieb

  • Kinder des Betriebes oder auch Betriebsübergreifend (Kooperation mit umliegenden Firmen)
  • Anzahl der Kinder: max. sechs Kinder zeitgleich bei einer Betreuungsperson
  • Alter: 8 Wochen bis 10 Jahre (Ende Volksschule)
  • Räumlichkeiten: ca. 65 m². Muss nicht im Betrieb sein, sondern auch im Umfeld sein,
    d.h. der Standort ist frei zu wählen.
  • Kinder müssen für mindestens 20 Betreuungsstunden pro Woche angemeldet sein

Vorteile gegenüber einem Betriebskindergarten

  • Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeiten (können an den Betrieb angepasst werden)
  • Geringere Anzahl der Kinder erforderlich (mind. 4 gegenüber mind. 15 beim Betriebskindergarten)
  • Altersübergreifende Betreuung
  • Einfachere Einrichtung/räumliche Voraussetzungen
Zwei Erwachsene und zwei Kinder sitzen auf einem hellbraunen Sofa. Die Kinder liegen auf den Erwachsenen. Alle interagieren miteinander.
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Kosten

Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Modell (Anzahl der Stunden etc.) und werden durch Elternbeiträge ganz oder teilweise refinanziert.

Vorteile einer Betreuung im Betrieb

  • Hält Mitarbeiter im Betrieb
  • Raschere Rückkehr nach der Karenz möglich
  • Imageerhöhung des Betriebes
  • Mehr und bessere Bewerbungen, denn die Vereinbarkeit von Beruf & Familie steht bereits an zweiter Stelle
  • Kinderbetreuung für flexible und unregelmäßige Arbeitszeiten
  • Kinderbetreuungsangebot zu Arbeitsrandzeiten, Fenstertagen und an Wochenenden und Feiertagen
  • Neu: „Kinderstipendium“ Eltern bekommen auch die Förderung vom Land von 0,50 Euro pro Stunde bis zum Schuleintritt. 

Förderung

Bei Einhaltung der Fördervoraussetzung –  beträgt die Landesförderung 15.000 Euro pro Jahr pro vollbeschäftigter Tagesmutter bzw. –vater bzw. aliquot bei weniger als 38 Wochenstunden (siehe Förderrichtlinie 2018).

Wussten Sie schon?

Zuschüsse des Arbeitsgebers zur Kinderbetreuung

Arbeitgeber können für die Betreuung von Kindern unter 10 Jahren ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss von bis zu 1.000 € pro Jahr und Kind steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Dieser Zuschuss kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Voraussetzungen wie beim Absetzbetrag: Kind bis 10 Jahre, Kinderbetreuungseinrichtung oder Betreuung durch eine qualifizierte Person.


Wirtschaftskammer Kärnten-Hotline

AUDIT-Beauftragte
Mag. Tanja Telesklav  
tanja.telesklav@wkk.or.at
T 05 90 90 4 – 731 

Kontakt Rechtsträger

Hilfswerk
Mag. Alma Brkic-Elezovic
alma.elezovic@hilfswerk.co.at
M 0676 / 89901422
hilfswerk.at/kaernten         

AVS
Mag. Klaus Abraham 
tagesmuetter@avs-sozial.at
M 0664 / 8327837
avs-sozial.at

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