Nahaufnahme von Händen, Personen stehen und klatschen die Hände zusammen
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Erfolgsbilanz 2024: Wirtschaftskammer Kärnten – Gemeinsam erfolgreich für unsere Betriebe

Das Jahr 2024 in Zahlen und Erfolgen: Wie die Wirtschaftskammer ihre Mitglieder auf Landes- und Bundesebene unterstützt hat.

Lesedauer: 12 Minuten

19.02.2025

Das Jahr 2024 war für die Wirtschaftskammer Kärnten ein Jahr voller Herausforderungen, aber auch voller Erfolge. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern haben wir wichtige Meilensteine erreicht, Projekte vorangetrieben und die Weichen für eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft gestellt. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Kärntner Highlights des Jahres, die Erfolge auf Bundesebene sowie unsere beeindruckende Leistungsbilanz.

Leistungsbilanz

Leistungsbilanz 2024
© WKK

Kärntenweite Erfolge 

Meilensteine für die Kärntner Wirtschaft
© WKK/Helge Bauer

Seit 2024 entfallen die Prüfungsgebühren für den ersten und zweiten Antritt zur Meister- und Befähigungsprüfung. Absolventen werden teilweise dem Bachelor gleichgestellt, und die Kosten für den Unternehmerführerschein werden künftig von den Wirtschaftskammern getragen. Damit ersparen sich Kärntens Fachkräfte rund 700.000 Euro pro Jahr – ein großer Schritt zur Förderung von Qualifikation und Unternehmertum.

Mit der Vollinbetriebnahme der Koralmbahn am 14. Dezember 2025 wird Kärnten an Graz angebunden – in nur 45 Minuten. Diese Jahrhundertchance stärkt den Wirtschaftsstandort und wird von der Wirtschaftskammer mit der Dachmarke „AREA SÜD“ gezielt unterstützt.

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Das TCC ist ein europaweit einzigartiges Testzentrum, das bereits über 3.000 Jugendliche und 300 Erwachsene bei der Entdeckung ihrer Talente unterstützt hat. Es stärkt die Vernetzung zwischen Betrieben und Fachkräften – ein starkes Signal für die Zukunft der Arbeitswelt in Kärnten!

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Der Zollkorridor zwischen dem LCA Süd in Fürnitz und dem größten Adriahafen in Triest soll langfristig die logistische Drehscheibenfunktion Kärntens im europäischen Güterverkehr stärken. Durch die Einzelwagenförderung wird der Güterverkehr auf die Schiene verlagert und die Rolle Kärntens als Logistikdrehscheibe gestärkt. Bereits 22 Unternehmen profitierten von 2.263 Förderungen - ein Gewinn für Umwelt und Wirtschaft.

Österreichweit einzigartig: Der Wirtschaftspolitische Beirat berät als gesetzlich eingerichtetes Gremium die Kärntner Landesregierung bei wirtschaftspolitischen Zielsetzungen sowie den daraus ableitbaren Förderschwerpunkten.

Mit der Wirtschaftsombudsstelle hat Kärnten einen großen Schritt in Richtung unternehmensfreundlichstes Bundesland gesetzt. Sie hilft Betrieben, Probleme mit Behörden effizient zu lösen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WK Kärnten leisteten im Jahr 2024 196.655 Servicestunden im Gegenwert von 33,43 Millionen Euro – ein klares Zeichen für umfassende Unterstützung.

Dank der Initiative der Wirtschaftskammer Kärnten sind Tanzschulen in ganz Österreich für bis zu fünf Live-Auftritte pro Jahr von der AKM-Gebühr befreit. Gastronomie und Hotellerie profitieren von der Regelung für sechs Veranstaltungen jährlich.

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Das Sonderkontingent für 2024 wurde in das Regelkontingent für 2025 überführt, wodurch sich das Jahreskontingent für Saisonniers im Tourismus von 292 auf 475 Plätze erhöht. Diese Verdopplung geht auf Initiative von WK-Präsident Jürgen Mandl zurück.

Der konsequente Einsatz der Wirtschaftskammer hat den Breitbandausbau in Kärnten

wesentlich vorangetrieben. Das leistungsfähige Netz eröffnet mit einem Klick neue Geschäftschancen, verbessert den Standort und erhöht die Kundenzufriedenheit.

Weiß ist das neue Gold in Kärntens Skigebieten. Ein Leitfaden optimiert das Beschneien und Lagern von Schneedepots in Kärntens Skigebieten – eine Millionenersparnis für die Seilbahnwirtschaft und ein Meilenstein für die Nachhaltigkeit.

Eine neue Standortagentur unterstützt Kärnten bei der Personalrekrutierung und setzt damit eine zentrale Forderung der Wirtschaftskammer um.

Kärntens Kaufleute profitierten von einem Nahversorgerbonus von 4.000 Euro und attraktiven Zuschüssen für Investitionen ab 10.000 Euro. Bis zu 25 % der Kosten oder maximal 25.000 Euro wurden gefördert – ein starker Impuls für den unternehmerischen Erfolg.

Der BetriebsCheck von Wirtschaftskammer und Land Kärnten hilft Unternehmen, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren. PrüfING-Expertinnen und Experten erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen und erstellen einen übersichtlichen Arbeitsschutzordner.

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Die Förderaktion TURBO 2025-unterstützt Kärntner KMU und EPU bei Investitionen in Marketing, Digitalisierung und Vertrieb und schafft so Wachstumschancen.

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Im Jahr 2024 wurden rund 15.000 Förderfälle bearbeitet und 18,5 Millionen Euro an Bundesmitteln an Kärntner Lehrbetriebe ausbezahlt – ein starker Beitrag zur Fachkräfteausbildung.

Um neun Millionen Euro wurde der Aus- und Weiterbildungscampus Campo errichtet, um Kärntens Fachkräfte von morgen auszubilden. Die Wirtschaftskammer ist daran maßgeblich beteiligt.

Mit 80 konkreten Vorschlägen zur Vereinfachung von Verfahren setzt sich die WK Kärnten für weniger Bürokratie und mehr Effizienz ein – ein Gewinn für die Unternehmen.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit forciert das New Alpe Adria Network. Kroatien wird als neues Mitglied aufgenommen.

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Die Wirtschaftskammer Kärnten hat eine deutliche Senkung der Strompreise erreicht. Unternehmen mit einem Jahresverbrauch zwischen 10.000 und 100.000 kWh profitieren ab 1. April 2025 von einem reduzierten Gewerbetarif der Kelag in Höhe von 10,90 Cent pro kWh – eine Ersparnis von rund 22 Prozent. Wichtig: Der Tarif ist nicht automatisch gültig, sondern muss aktiv angemeldet werden. Diese Maßnahme entlastet Betriebe spürbar und stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Details

Österreichweite Erfolge

Ab 2023 werden die Einkommensteuertarife automatisch an die Inflation angepasst. Das bedeutet, dass Unternehmer:innen weniger Steuern zahlen. Die schleichende Höherbesteuerung durch die Teuerung wurde damit abgeschafft.

Die Körperschaftsteuer wurde schrittweise gesenkt: 2023 von 25% auf 24% und 2024 von 24% auf 23%. Das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH wurde 2024 von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Die reduzierte Mindestkörperschaftsteuer für GmbH und FlexKapG beträgt daher ab 1. Jänner 2024 nur mehr 500 Euro jährlich.

Investieren und sofort Steuern sparen: Geringwertige Wirtschaftsgüter mit bis zu 1.000 Euro können sofort abgeschrieben werden.

Mehr Gewinn, weniger Bürokratie. Mit der Anhebung der Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerpauschalierung auf 55.000 Euro entfallen die vollständige Steuererklärung und die unterjährigen Aufzeichnungspflichten. Künftig können auch Unternehmen aus dem EU-Ausland unter bestimmten Voraussetzungen von dieser Regelung profitieren.

Die Steuermehreinnahmen, die sich aus dem inflationsbedingten Aufrücken in höhere Tarifstufen ergeben, werden an die Steuerzahler zurückgegeben. Das bedeutet, dass auch Unternehmerinnen und Unternehmer in den höheren Tarifstufen von den Steuersenkungen profitieren.

Mit der Agenda Kinderbildung und Kinderbetreuung hat die Wirtschaftskammer einen systematischen Stufenplan erarbeitet und der Politik zur Umsetzung vorgelegt – mit Erfolg: Bis 2030 werden 4,5 Milliarden Euro in die Kinderbildung und Kinderbetreuung investiert.

Langwierige und komplexe Umweltverträglichkeitsprüfungen verursachen hohe Kosten- und Zeitaufwand. Die WKÖ hat durch zahlreiche Neuregelungen die Genehmigungsverfahren beschleunigt. Damit werden insbesondere Energiewendeprojekte ermöglicht und Übergeber und Nachfolger entlastet.

Um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeiter länger im Betrieb zu halten, wurde der Zuschlag für einen späteren Pensionsantritt erhöht, der bei einer Pension von 2.200 Euro ein Plus von 20.000 Euro bringt. Zuverdiener sparen zudem rund 1.000 Euro jährlich durch den Wegfall des Pensionsversicherungsbeitrags.

Selbständige profitieren vom Gewinnfreibetrag, können bis zu 15 % Steuern sparen und haben durch den Steuerfreibetrag mehr auf dem Konto.

Die Gründung einer GmbH ist künftig einfacher. Das Mindeststammkapital wurde auf 10.000 Euro gesenkt, die Mindest-KÖst beträgt 500 Euro pro Jahr.

Mit dem Startup-Förderungsgesetz können Unternehmer künftig Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich günstiger anbieten: Die Besteuerung erfolgt mit einem festen Satz von 27,5 %, die Bewertung des geldwerten Vorteils wird pauschaliert und damit der Verwaltungsaufwand verringert.

Mit der Verlängerung der Schwellenwerteverordnung können Unternehmen auch weiterhin größere öffentliche Aufträge unbürokratisch ohne europaweite Ausschreibung erhalten. Im Baubereich liegt der Schwellenwert für nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bei einer Million Euro.

Mehr Geld im Börserl: Der steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterbonus von bis zu 3.000 Euro sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, dämpft die Inflation und stärkt die Kaufkraft im Land.

Der steuerfreie Zuschlag für die ersten zehn Überstunden pro Monat wird von 86 auf 120 Euro erhöht. In den Jahren 2024 und 2025 können befristet für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.

Muttersprachkenntnisse akquirierter Mitarbeiter aus Drittstaaten bringen Unternehmen Punkte bei der Antragstellung für die Rot-Weiß-Rot-Karte plus: Firmen erhalten mehr Spielraum bei der Auswahl von Fachkräften aus Bosnien, Herzegowina und Serbien.

Die Erweiterung der Mangelberufsliste erleichtert das Finden von Fachkräften. Insgesamt wurden 110 bundesweite und 48 regionale Mangelberufe für die neun Bundesländer definiert.

Das Baukonjunkturpaket 2024 setzt mit einer temporären AfA von 4,5 % für Bauvorhaben (2024–2026) und einem neuen Handwerkerbonus (bis zu 2.000 Euro Förderung pro Person) starke Anreize für die Branche. Ergänzt wird dies durch den Reparaturbonus, der bis 2026 auch Fahrräder ohne Elektroantrieb umfasst. Nachhaltigkeit und KMU-Förderung stehen dabei im Fokus.

Mit 30. Juni 2025 laufen die strengen Kreditvergaberegeln für Wohnkredite aus. Das stärkt die Bau- und Immobilienwirtschaft und erleichtert die Schaffung von Eigentum sowie Investitionen in Österreich.

Die Klima- und Transformationsoffensive fördert bis 2030 die Dekarbonisierung mit 5,7 Mrd. Euro. KMU.DIGITAL wurde 2024 mit verdoppeltem Budget und Fokus auf nachhaltige Projekte neu gestartet (35 Mio. Euro bis 2026). Die WKO fordert die Fortführung des Strompreiskostenausgleichsgesetzes.

Für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von bestimmten Photovoltaikanlagen an bestimmten Gebäuden bis zu einer Leistung von 35 Kilowattpeak (kWp) entfällt bis 31. Dezember 2025 die Umsatzsteuer.

Die Befreiung von Grundbuchs- und Pfandeintragungsgebühren für private Immobilienkäufe bis 500.000 Euro ab 1. April 2024 (befristet für zwei Jahre) ist eine wichtige Erleichterung für künftige Erstbesitzer. Zudem wird der Zugang zum Eigentum erleichtert und leistbarer Wohnraum geschaffen.

Mit dem Telearbeitsgesetz wird Telearbeit (die auch ein Arbeiten außerhalb der Wohnung einschließt) für Unternehmen und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen rechtlich abgesichert. Die Wirtschaftskammer konnte dabei eine mögliche Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes zu Lasten der arbeitgeberfinanzierten AUVA verhindern.


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