(Muster-)Vereinbarung über den Besuch einer Bauhandwerkerschule, Arbeiter/innen

Gilt für:
Österreichweit


Hinweis:
Bitte beachten Sie im Fall einer Rückzahlungsverpflichtung die aktuellen Eurobeträge in der Rückzahlungstabelle.

Vereinbarung über den Besuch einer Bauhandwerkerschule


zwischen der Firma ............................................................................................

dem Arbeitnehmer ............................................................................................. 

wird einvernehmlich vereinbart, dass Letzterer während der Zeiten des Besuchs einer dreiklassigen Bauhandwerkerschule gem. § 59 Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 435/1995, bei vermindertem Entgelt weiterbeschäftigt wird.

Der Kollektivvertrag über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern, abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Baugewerbe, dem Fachverband der Bauindustrie, der Bundesinnung der Zimmermeister, der Bundesinnung der Steinmetzmeister und der Gewerkschaft Bau–Holz vom 10.11.1995 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung (siehe Anlage).

Insbesondere gilt Folgendes:

  • Das sich daraus ergebende Entgelt beträgt
    • in der ersten Klasse 70 %,
    • in der zweiten Klasse 80 %,
    • in der dritten Klasse 90 %
    des im Zeitpunkt der Auszahlung gültigen Facharbeiterlohnes IIb laut Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe.

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können während der Laufzeit einer Klasse und bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende derselben keine rechtswirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen.

  • Zeiten des Schulbesuchs werden für die Berechnung des Weihnachtsgeldes nicht herangezogen.

  • Ein Anspruch auf kollektivvertragliche Dienstreisevergütungen, Zulagen und Zuschläge gebührt nicht.

  • Die Gesamtausbildungsdauer erstreckt sich über drei Jahre, wobei jede Klasse 13 Unterrichtswochen umfasst und jeweils Anfang Dezember beginnt und bis spätestens 25. März dauert.

  • Zwischen 24.12. und 6.1. gilt Gebührenurlaub als vereinbart.

  • Der Dienstnehmer ist verpflichtet, im Falle der Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung oder eines vorzeitigen Austritts ohne wichtigen Grund innerhalb von drei Jahren nach dem Abschluss dem Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen.

    Diese Rückzahlungsverpflichtung beläuft sich innerhalb des ersten Jahres auf ..... Euro (Anmerkung: Für den aktuellen Eurobetrag siehe Rückzahlungstabelle Spalte 3), danach auf ..... Euro (Anmerkung: Für den aktuellen Eurobetrag siehe Rückzahlungstabelle Spalte 1).

    Für den Fall der Endigung des Arbeitsverhältnisses durch Selbstkündigung, verschuldeter Entlassung oder eines vorzeitigen Austritts ohne wichtigen Grund vor Abschluss der Bauhandwerkerschule hat der Dienstnehmer nach der ersten Klasse ..... Euro (Anmerkung: Für den aktuellen Eurobetrag siehe Rückzahlungstabelle Spalte 1) und nach der zweiten Klasse ..... Euro (Anmerkung: Für den aktuellen Eurobetrag siehe Rückzahlungstabelle Spalte 2) zurückzuzahlen.

    Der Betrag, der aufgrund dieser Bestimmung zurückzuzahlen ist, wird jährlich um den Prozentsatz der jeweiligen Lohnerhöhung des Kollektivvertrags für Bauindustrie und Baugewerbe angehoben.


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Unterschrift des Arbeitnehmers


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Unterschrift des Arbeitgebers


 

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