Lohnordnung Kinobetriebe Tirol, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2024
- Gilt für:
- Tirol
Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung
A. Geltungsbereich:
räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Tirol,
fachlich: für jene Tiroler Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören
persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Tiroler Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.
B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2024
Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und gilt bis 31. März 2025. Ab 1. April 2024 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.
Bruttomindeststundenlöhne | ||
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zuletzt | neu ab 1.4.2024 | |
Lohngruppe I und II | € 8,67 | € 9,50 |
für die Wirtschaftskammer Tirol
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Mag. Christian Dörfler
FV-Obmann
Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Geschäftsführer
für den Österreichischer Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11,1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender
Angela Lueger
Vorsitzender-Stellvertreterin
Wien, im April 2024