Lohnordnung gewerbliche Forstunternehmen, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2025

Gültigkeit:
1.3.2025 -  28.2.2026
Gilt für:
Österreichweit

Lohntafel gültig ab 1. März 2025 bis 28. Februar 2026 (Anlage A)

Kollektivvertragliche Mindeststundenlöhne ab 1.3.2025:

Kategorie Zeitlohn in Euro Akkordlohn in Euro 
1. Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten) 11,58  14,48
2. Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung) 11,87 14,84 
3. Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung 13,68  17,10 
4. Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede) 13,95 17,44 
5. Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne) 17,05  21,31

Zulagen/Pauschalen Zeitlohn in Euro Akkordlohn in Euro
Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter 1,79  2,24 
Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter 1,79 2,24
Motorsägenpauschale § 9 Abs. 2 2,08 
Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 5 0,70 

Lehrlingseinkommen ab 1.3.2025 monatlich in Euro (Anlage B):

Lehrling im 1. Lehrjahr 1.477,52
Lehrling im 2. Lehrjahr 1.802,22
Lehrling im 3. Lehrjahr 2.126,93
Forsttechniker Zeitlohn: 2.420,23