Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Salzburg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.11.2024
- Gilt für:
- Salzburg
Anhang 6
Nomenklatur Salzburg,
gültig ab 1. November 2024
für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Salzburg angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter.
1 Lohnordnung
Lohngruppe 1
Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich:
Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
- sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
- für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind,
- umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören.
Beispiele:
Restaurantchefin/ Restaurantchef, Restaurantleiterin/ Restaurantleiter
Küchenchefin/ Küchenchef/, Küchenleiterin/ Küchenleiter
1. November 2024:
bis 3 Jahre | 4 – 6 Jahre | 7 – 9 Jahre | 10 – 12 Jahre | 13 – 15 Jahre |
---|---|---|---|---|
€ 2.542,00 | € 2.580,10 | € 2.618,30 | € 2.656,40 | € 2.694,50 |
16 – 18 Jahre | 19 – 21 Jahre | 22 – 24 Jahre | ab 25 Jahren | |
€ 2.732,70 | € 2.770,80 | € 2.808,90 | € 2.847,00 |
Lohngruppe 2
Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen
- berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
- Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
- fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen
sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben.
Beispiele:
Restaurantchefin/ Restaurantchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Restaurantchef-Stellvertreterin/ Restaurantchef-Stellvertreter, Küchenchefin/ Küchenchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
1. November 2024:
bis 3 Jahre | 4 – 6 Jahre | 7 – 9 Jahre | 10 – 12 Jahre | 13 – 15 Jahre |
---|---|---|---|---|
€ 2.286,00 | € 2.320,30 | € 2.354,60 | € 2.388,90 | € 2.423,20 |
16 – 18 Jahre | 19 – 21 Jahre | 22 – 24 Jahre | ab 25 Jahren | |
€ 2.457,50 | € 2.491,70 | € 2.526,00 | € 2.560,30 |
Lohngruppe 3
Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die
- berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
- Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten.
Beispiele:
Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann mit oder ohne Inkasso, Chef de rang, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Köchin/ Koch, Chef de partie, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Gastronomiefachfrau/ Gastronomiefachmann, Systemgastronomin/ Systemgastronom, Konditorin/ Konditor, Bäckerin/ Bäcker, Elektrikerin/ Elektriker, Haustischlerin/ Haustischler, Gärtnerin/ Gärtner, Masseurin/ Masseur, Kosmetikerin/ Kosmetiker, Fußpflegerin/ Fußpfleger
1. November 2024:
bis 3 Jahre | 4 – 6 Jahre | 7 – 9 Jahre | 10 – 12 Jahre | 13 – 15 Jahre |
---|---|---|---|---|
€ 2.084,00 | € 2.115,30 | € 2.146,50 | € 2.177,80 | € 2.209,00 |
16 – 18 Jahre | 19 – 21 Jahre | 22 – 24 Jahre | ab 25 Jahren | |
€ 2.240,30 | € 2.271,60 | € 2.302,80 | € 2.334,10 |
Lohngruppe 4
Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die
- berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
- Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses.
Beispiele:
Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann, Köchin/ Koch, Systemgastronomin/ Systemgastronom, Gastronomiefachfrau/ Gastronomiefachmann, Bäckerin/ Bäcker, Konditorin/ Konditor, Kosmetikerin/ Kosmetiker, Fußpflegerin/ Fußpfleger, jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses
1. November 2024:
erstes und zweites Berufsjahr |
---|
€ 2.010,00 |
Lohngruppe 5
Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen.
Beispiele:
Hilfskraft im Service, Hilfsköchin/ Hilfskoch, Abwäscherin/ Abwäscher, Hausarbeiterin/ Hausarbeiter, Arbeiterin/ Arbeiter im Housekeeping, sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung
1. November 2024:
bis 3 Jahre | 4 – 6 Jahre | 7 – 9 Jahre | 10 – 12 Jahre | 13 – 15 Jahre |
---|---|---|---|---|
€ 1.950,00 | € 1.979,30 | € 2.008,50 | € 2.037,80 | € 2.067,00 |
16 – 18 Jahre | 19 – 21 Jahre | 22 – 24 Jahre | ab 25 Jahren | |
€ 2.096,30 | € 2.125,50 | € 2.154,80 | € 2.184,00 |
2. Lehrlingseinkommen
Lehrjahr | Lehrlingseinkommen |
---|---|
1. Lehrjahr | € 1.000,00 |
2. Lehrjahr | € 1.120,00 |
3. Lehrjahr | € 1.320,00 |
4. Lehrjahr oder Doppellehre | € 1.420,00 |
3. Zulagen
Nachtarbeitszuschlag € 27,00
Gemäß Abschnitt XV ist der Nachtarbeitszuschlag in folgende Zeitabschnitte gestaffelt:
- für Arbeitsleistungen zwischen 0:01 und 2:00 Uhr: € 9,00
- für Arbeitsleistungen zwischen 2:01 und 4:00 Uhr: € 9,00
- für Arbeitsleistungen zwischen 4:01 und 6:00 Uhr: € 9,00
- für Arbeitsleistungen die frühestens ab 5 Uhr beginnen: € 4,50
Für Arbeitsleistungen, die frühestens um 5:30 Uhr beginnen entfällt der Nachtarbeitszuschlag.
Fremdsprachenzulage € 38,00
4. Verfall
Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen, mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.