Lohnordnung Fleischer Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2017
- Gültigkeit:
- 1.7.2017 - 30.6.2018
- Gilt für:
- Oberösterreich
Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe
Berufszweig Fleischer
Monatslöhne in €: gültig ab 1. Juli 2017
Stundenlohn = Monatslohn : 4,33 : 40
Monatslohn | |||
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1 | Facharbeiter (WursterIn, SalzerIn, AusschneiderIn, SelcherIn) in Betrieben mit mehr als 2000 kg Wurstfleisch pro Woche, PartieführerIn | € 2.435,48 | |
2 | FacharbeiterIn, AusbeinlerIn, SchmalzerIn | € 2.240,36 | |
3 | FacharbeiterIn nach dem 2. Berufsjahr, MaschinistIn, HeizerIn, StockarbeiterIn | € 2.099,39 | |
4 | KraftfahrerIn | € 1.994,73 | |
5 | FacharbeiterIn im 2. Berufsjahr | € 1.803,59 | |
6 | FacharbeiterIn im 1. Berufsjahr | € 1.716,63 | |
7 | Angelernter ArbeitnehmerIn | € 1.716,63 | |
8 | ArbeitnehmerIn | € 1.651,46 | |
9 | ArbeitnehmerIn in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 8 Reinigungspersonal | € 1.439,50 | |
10 | LadnerIn nach dem 2. Jahr der Tätigkeit als LadnerIn | € 1.651,46 | |
11 | LadnerIn im 1. und 2. Jahr der Tätigkeit als LadnerIn | € 1.482,19 | |
12 | LadnerIn AnfängerIn in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 11 | € 1.300,00 |
Lohnkategorie 9: | |
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1.Juli 2017: | € 1.439,50 |
1.Juli 2018: | € 1.470,00 |
1.Juli 2019: | € 1.500,00 |
Lohnkategorie 12: | |
1.Juli 2017: | € 1.300,00 |
1.Juli 2018: | € 1.400,00 |
1.Juli 2019: | € 1.500,00 |
Die Lohnkategorien 9 und 12 sind aus den Lohnverhandlungen 2018 und 2019 ausgenommen.
Zuschlag für Aushilfskräfte: Aushilfen unter einer Woche erhalten 20 % Aufschlag auf den Lohn in allen angeführten Lohnkategorien.
Lehrlingsentschädigungen: Fleischer/Innen/Fleischverarbeitung
Monatslohn | ||
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1. Lehrjahr | € | 692,24 |
2. Lehrjahr | € | 883,34 |
3. Lehrjahr | € | 1.177,11 |
Die Lehrlingsentschädigungen, wie sie in der Lohntafel für Arbeiter enthalten sind, gelten nur für Lehrlinge des bisherigen Lehrberufes Fleischer/innen und für das neugeschaffene Berufsbild Fleischverarbeitung, nicht aber für den Lehrberuf Fleischverkauf. Für den Lehrberuf Fleischverkauf gelten die monatlichen Sätze, wie sie im Kollektivvertrag des Gewerbes für Angestellte unter "Lehrlingsentschädigung" angeführt sind.
Dienstalterszulage
Die Dienstalterszulage wird auf Monatsbasis dargestellt und in EURO angeführt. Zur Rückrechnung auf die Zulage zum Stundenlohn: "DAZ - Stundensatz = monatliche DAZ : 4,33 : 40".
Die Dienstalterszulage beträgt nach dem vollendeten | ||
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10. Dienstjahr | € 27,48 | Zulage zum Monatslohn |
15. Dienstjahr | € 41,55 | Zulage zum Monatslohn |
20. Dienstjahr | € 54,77 | Zulage zum Monatslohn |
25. Dienstjahr | € 72,29 | Zulage zum Monatslohn |
Diese Dienstalterszulage hat Entgeltcharakter und ist daher bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen. Sofern bereits betriebliche Dienstaltersregelungen bestehen, sind diese auf die gegenständliche Vereinbarung anzurechnen. Allenfalls günstigere Regelungen bleiben jedoch aufrecht.
Angelernten Arbeitnehmern/innen
Angelernten Arbeitnehmern/innen gebührt nach insgesamt 1-jähriger Tätigkeit in einem oder mehreren der folgenden Bereiche
a) Facharbeit in der Fleischzerlegung oder
b) Wurstabfüllen (ausgenommen Handfüller) oder
c) Wurstabdrehen bzw. Wurstabbinden oder
d) Schlachtarbeiten
für die Zeit der weiteren tatsächlichen Ausübung einer dieser Tätigkeiten eine Zulage von 5 %, wobei die Höhe dieser Zulage nach insgesamt 2-jähriger Tätigkeit auf 10 % ansteigt, zum kollektivvertraglichen Lohn. Bereits bestehende innerbetriebliche Besserstellungen werden angerechnet.
Zehrgelder
Alle ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes oder einer Filiale Arbeitsverrichtungen durchzuführen haben, erhalten folgende Vergütungen:
- bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 6 Stunden € 9,85
- bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 9 Stunden € 17,41.
ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur Einnahme des Mittagessens im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der betrieblichen Mittagszeit haben, erhalten eine Vergütung von € 6,67.
Sätze für Kost
Für den Fall, dass kollektivvertragliche Sätze vereinbart werden, wurde Einvernehmen erzielt, die Kostsätze wie folgt zu regeln:
ArbeitnehmerInnen pro Tag ..... € 3,8517
Lehrlinge pro Woche ................ € 10,3195
Parallelverschiebung
Wir empfehlen, dass in den Betrieben die bei der Lohnerhöhung vereinbarten Eurobeträge auch auf die tatsächlich bezahlten Löhne aufgestockt werden (Parallelverschiebung).