Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2020
- Gilt für:
- Wien
Kollektivvertrag
gültig ab 1.1.2020
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.
§ 1 Geltungsbereich
1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.
2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.
3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.
§ 2 Lohnabkommen
Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.
Monatslohn | |
---|---|
1. Spezialfacharbeiter | € 1.983,13 |
2. Facharbeiter | € 1.908,35 |
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter | € 1.872,16 |
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) | € 1.809,42 |
5. Solarienwart | € 1.802,40 |
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter | € 1.734,65 |
Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:
Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter
Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker
Lohngruppe 2: Facharbeiter
Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf.
Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter
Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.
Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.
Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)
Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Lohngruppe 5: Solarienwart
Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter
Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).
Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.
§ 3 Erhöhung der Überzahlungen
Die zum 30.11.2019 bestehenden Überzahlungen (Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben aufrecht.
§ 4 Begünstigungsklausel
Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.
§ 5 Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2020.
Wien, am 25.11.2019
Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
Der Fachgruppenobmann:
Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger
Der Fachgruppengeschäftsführer:
Mag. Oswald Bacovsky
Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
Die Fachgruppenobfrau:
KommR Gerti Schmidt
Die Fachgruppengeschäftsführerin:
Mag. Johanna Fangl
Für die
Gewerkschaft vida, Johann Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Vorsitzender:
Roman Hebenstreit
Bundesgeschäftsführer:
Bernd Brandstetter
Fachbereichsvorsitzender:
Gerald Mjka
Fachbereichssekretärin:
Farije Selimi