Lehrlingsentschädigung im Fotografengewerbe gültig ab 1.8.2018
- Gilt für:
- Österreichweit
Vereinbarung über die Lehrlingsentschädigung für Berufsfotografinnen/Berufsfotografen.
Nachstehende Lehrlingsentschädigungssätze sind einheitlich für ganz Österreich ausgehandelt:
Die Lehrlingsentschädigungen betragen monatlich:
im 1. Lehrjahr: EUR 403,00
im 2. Lehrjahr: EUR 547,00
im 3. Lehrjahr: EUR 722,00
im 7. Lehrhalbjahr: EUR 920,00
und gelten ab 1. August 2018 einheitlich für ganz Österreich für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Berufsfotografen mit einer Laufzeit von 12 Monaten.
Achtung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser Überblick zum KV Abschluss 2018 erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.