Information zum KV-Abschluss für Angestellte der Taxi- und Mietwagenbranche 2021

Gilt für:
Österreichweit

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft GPA wurden am 22.12.2020 abgeschlossen.

Gehaltsrechtliche Änderungen

Die monatlichen Mindestgehälter werden ab 1.1.2021 linear um 1,50 % erhöht.

Der Kollektivvertrag steht auf der Fachverbandswebsite (http://wko.at/taxi) unter dem Contentpunkt "Kollektivvertrag" als Download zur Verfügung.

Gehaltstafel 2021 

a) bis zu fünf Berufsjahren  
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren 
c) bei mehr als zehn Berufsjahren 

Beschäftigungsgruppe 1: 
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne Lehrausbildung 

a) 1.604,10
b) 1.670,40
c) 1.736,60

Beschäftigungsgruppe 2: 
Angestellte mit Lehr- oder Schulausbildung 

a) 1.671,50
b) 1.726,60
c) 1.792,90

Beschäftigungsgruppe 3: 
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen 

a) 1.806,20
b) 1.872,50
c) 1.938,80

Beschäftigungsgruppe 4: 
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit 

a) 2.078,90
b) 2.167,20
c) 2.244,50

Beschäftigungsgruppe 5: 
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung 
(wie z.B. gewerberechtlicher Geschäftsführer)

a) 2.425,40
b) 2.536,00
c) 2.756,70

C) Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)

1. Lehrjahr 585,00
2. Lehrjahr 835,80
3. Lehrjahr 1.170,10