Information zum KV-Abschluss für Angestellte der Taxi- und Mietwagenbranche 2021
- Gilt für:
- Österreichweit
Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft GPA wurden am 22.12.2020 abgeschlossen.
Gehaltsrechtliche Änderungen
Die monatlichen Mindestgehälter werden ab 1.1.2021 linear um 1,50 % erhöht.
Der Kollektivvertrag steht auf der Fachverbandswebsite (http://wko.at/taxi) unter dem Contentpunkt "Kollektivvertrag" als Download zur Verfügung.
Gehaltstafel 2021
a) bis zu fünf Berufsjahren
b) mehr als fünf bis zu zehn Berufsjahren
c) bei mehr als zehn Berufsjahren
Beschäftigungsgruppe 1:
Angestellte mit einfacher Tätigkeit ohne Lehrausbildung
a) 1.604,10
b) 1.670,40
c) 1.736,60
Beschäftigungsgruppe 2:
Angestellte mit Lehr- oder Schulausbildung
a) 1.671,50
b) 1.726,60
c) 1.792,90
Beschäftigungsgruppe 3:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien oder Weisungen schwierige Arbeiten selbständig erledigen
a) 1.806,20
b) 1.872,50
c) 1.938,80
Beschäftigungsgruppe 4:
Angestellte mit schwieriger, selbständiger Tätigkeit
a) 2.078,90
b) 2.167,20
c) 2.244,50
Beschäftigungsgruppe 5:
Angestellte und Verantwortliche in leitender Stellung
(wie z.B. gewerberechtlicher Geschäftsführer)
a) 2.425,40
b) 2.536,00
c) 2.756,70
C) Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)
1. Lehrjahr 585,00
2. Lehrjahr 835,80
3. Lehrjahr 1.170,10