
Information zum Kollektivvertragsabschluss für Immobilienverwalter 2025
- Gilt für:
Gehaltstabelle und Änderungen im Überblick ab 1.1.2025
Nach vier Verhandlungsrunden konnte folgender Abschluss für Angestellte der Immobilienverwalter erzielt werden:
Gestaffelte Erhöhung der Mindestgrundgehälter
Verwendungsgruppe II +3,6 %
Verwendungsgruppe III +3,5 %
Verwendungsgruppe IV +3,4 %
Verwendungsgruppe V +3,4 %
Die Lehrlingsgehälter werden um einen fixen Betrag erhöht, jene für Praktikantinnen und Praktikanten um +3,5 %
Die IST-Gehälter gemäß § 4 Zusatzkollektivvertrag erhöhen sich um 3,5 %, maximal jedoch um EUR 250,00.
→ Kollektivvertrag für Angestellte bei Immobilienverwaltern 2025