Kollektivvertrag Lohnabschluss Schuhindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2023

Gilt für:

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder,
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE

I − Geltungsbereich

Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.

Fachlich: Für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie.

Persönlich: Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge.

II − Neufestsetzung des Lohntarifes

Die tariflichen Wochenlöhne, die Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) und die Lehrlingseinkommenssätze werden laut Lohntarif per 1. Juni 2023 neu festgesetzt.

III − Erhöhung der Ist-Löhne

Die vor dem 1. Juni 2023 tatsächlich bezahlten Stundenlöhne einschließlich aller Zulagen (Stundenlohn x 40 = Gesamtwochenverdienst) sind per 1. Juni 2023 um 9,95 % pro Monat zu erhöhen.
Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der um die IST-Lohnerhöhung erhöhte bisherige Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht.

IV − Erhöhung der Akkorde und akkordähnliche Prämien

1) Die bestehenden Akkorde sind mit Geltung 1. Juni 2023 um 9,95 % pro Monat zu erhöhen.
Dies ist so durchzuführen, dass die innerbetrieblichen Akkordgrundlagen (Akkordsätze) um den genannten Prozentsatz anzuheben sind, wobei die betriebliche Akkordbasis (jetzt Relationstabelle, vergleiche Lohntarif) zumindest der ab 1. Juni 2023 gemäß § 7 (5) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 geltenden kollektivvertraglichen Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) entsprechen muss.

2) Danach ist zu überprüfen, ob der gemäß Abs. 1 erhöhte Durchschnittsverdienst der Betriebsabteilung bzw. Arbeitnehmergruppe den Bedingungen des § 7 (6) des Rahmenkol-lektivvertrages vom 1. August 1994 entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist unter sinngemäßer An-wendung des § 7 (9) eine weitere Anhebung der Akkordgrundlagen (Akkordsätze) durchzuführen.

3) Die Abs. 1 und 2 sind für akkordähnliche Prämien sinngemäß anzuwenden, so dass der Durchschnittsverdienst zum 1. Juni 2023 um 9,95 % pro Monat angehoben wird.

V − Erhöhung sonstiger Prämien

Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem tatsächlichen Wochenlohn sonstige Prämien, so ist gleichfalls der tatsächliche Gesamtwochenverdienst per 1. Juni 2023 um 9,95 % pro Monat zu erhöhen.

Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der so erhöhte Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht.

VI - Zulagen und Zuschläge

Allfällige Zulagen und Zuschläge sind um 9,88 % per 1. Juni 2023 zu erhöhen.

VII - Urlaubszuschuss

Der Urlaubszuschuss 2023 wird auf der Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin.

VIII – Änderungen des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994

§ 2 (2) wird ab 1. Juni 2023 durch folgenden Text ersetzt:
Der 24. und 31. Dezember sind arbeitsfrei. Die dadurch ausfallende Normalarbeitszeit ist mit dem Stundenverdienst gemäß § 6 (7) zu vergüten.

IX - Geltungsbeginn

Inkrafttreten: 1.6.2023


Wien, am 24. Mai 2023


FACHVERBAND TEXTIL-BEKLEIDUNG-SCHUH-LEDER

Der Obmann:

Ing. Manfred Kern 

Die Geschäftsführerin:

Mag. Eva Maria Strasser

Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie

Der Berufsgruppenvorsitzende:

Komm. Rat. Joseph Lorenz

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft PRO-GE

Der Bundesvorsitzende:

Rainer Wimmer

Der Bundessekretär: 

Peter Schleinbach

Der Sekretär:

Gerald Cuny-Kreuzer


Lohntarif

ab 1. Juni 2023

für die Arbeiter und Arbeiterinnen
in der österreichischen Schuhindustrie 

Kategorie:

kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche
(40 Stunden) in Euro

das sind pro Stunde in Euro

Relationstabelle
(Akkordbasis bzw. Prämien)

A 412,57 10,31 0,86120
B 417,32 10,43 0,86771
C 422,08 10,55 0,86833
D 426,83 10,67 0,87796
E 431,59 10,79 0,90521

Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2023 monatlich

a) Lehrberufe mit dreijähriger oder längerer Lehrzeit:

Lehrjahr Lehrlingseinkommen in Euro
1. Lehrjahr 685,00
2. Lehrjahr 856,00
3. Lehrjahr 1.099,00
4. Lehrjahr 1.262,00

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:

Lehrjahr Lehrlingseinkommen in Euro
1. Lehrjahr 685,00
2. Lehrjahr 944,00