Flexible Arbeitszeit – Bandbreite in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung

Gilt für:
Österreichweit

Erfasster Personenkreis

Die Anwendung des Modells "Flexible Arbeitszeit-Bandbreite" in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung ist nur für vollzeitbeschäftigte, nicht aber für teilzeitbeschäftigte Arbeiter:innen der Lohngruppen 1, 2, 4, 5 und 6, ab 1.1.2027 auch für die neue Lohngruppe 3b,möglich.

Für Arbeiter:innen der Lohngruppe 3, ab 1.1.2027 der neuen Lohngruppe 3a, ist ein Modell "Flexible Arbeitszeit-Bandbreite" nicht möglich!

Normalarbeitszeit

Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann in der Lohngruppe 2, ab 1.1.2027 in der
Lohngruppe 2 neu,

  • innerhalb des Durchrechnungszeitraumes von höchstens 12 Monaten bzw. 52 Wochen
  • 35 bis 45 Normalarbeitsstunden pro Woche (Bandbreite)

betragen, wenn sie im Durchschnitt innerhalb des Durchrechnungszeitraumes 40
Stunden nicht überschreitet.

Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann in den Lohngruppen 1, 4, 5, 6, ab 1.1.2027 auch in der Lohngruppe 3b,

  • innerhalb des Durchrechnungszeitraumes von höchstens 6 Monaten bzw. 26
    Wochen
  • 35 bis 45 Normalarbeitsstunden pro Woche (Bandbreite)

betragen, wenn sie im Durchschnitt innerhalb des Durchrechnungszeitraumes 40
Stunden nicht überschreitet. 

Tipp!
Ein Unterschreiten der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 35 Stunden ist nur
möglich, wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgt.

Durchrechnungszeitraum

Der Durchrechnungszeitraum kann, je nach Lohngruppe, maximal 6 Monate bzw. 26 Wochen oder 12 Monate bzw. 52 Wochen betragen. Demgemäß können die
Vertragspartner auch einen kürzeren Zeitraum, beispielsweise einen von 13 Wochen oder auch von nur 4 Wochen, vereinbaren.

Die Festlegung des Durchrechnungszeitraumes hat in Betrieben, in denen ein
Betriebsrat besteht, in Form einer Betriebsvereinbarung zu erfolgen. Besteht kein Betriebsrat, ist eine schriftliche Vereinbarung mit den betroffenen Arbeitnehmer:innen abzuschließen. 

Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet in einem Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen. Die Arbeitszeit verteilt sich wie folgt:

13 Wochen jeweils 45 Stunden gesamt 585 Stunden
26 Wochen jeweils 40 Stunden gesamt 1040 Stunden
13 Wochen jeweils 35 Stunden gesamt 455 Stunden
gesamt 2.080 Stunden: 52 Wochen = 40 Stunden/Woche

Die Normalarbeitszeit der Arbeitnehmerin im Durchrechnungszeitraum entspricht im Schnitt der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden. Überstunden fallen keine an.

Verbrauch der Zeitguthaben

Der Zeitausgleich erfolgt entweder

  • stundenweise durch eine geringe Wochenarbeitszeit im Ausmaß von 35 Stunden bis weniger als 40 Stunden oder
  • in Form von ganzen freien Tagen.

Zeitguthaben müssen bis zum Ende des Durchrechnungszeitraumes konsumiert sein.

Monatslohn während des Durchrechnungszeitraums (Bandbreite)

Während des Durchrechnungszeitraumes gebührt monatlich der Lohn für das Ausmaß der durchschnittlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden.

Auf Stunden bezogene Entgeltteile wie Zulagen, Zehrgelder und Trennungszulagen sowie Reiseaufwandsentschädigungen wie Fahrtkostenvergütungen werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen erst im Folgemonat abgerechnet.

Lohnabrechnung

Dem/der Arbeiter:in ist zusätzlich zur laufenden Lohnabrechnung eine detaillierte schriftliche Aufstellung seiner/ihrer Zeitguthaben bzw. seiner/ihrer Zeitschulden auszuhändigen. Ist im Betrieb ein Betriebsrat gewählt, hat ihm der/die Arbeitgeber:in auf Verlangen Einsicht in die detaillierte Aufstellung von Zeitguthaben bzw. Zeitschulden des/der Arbeitnehmer:in zu gewähren.


Hinweis:
Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der
geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung
der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten
wiedergegeben.