Abo-Fallen

Vorsicht vor Betrügern im Internet

Lesedauer: 2 Minuten

Abofallen sind eine seit Jahren beliebte Betrugsmasche im Internet. Mit vermeintlichen Gratisangeboten werden User dazu überlistet, unwissentlich ein langfristiges Abonnement einer kostenpflichtigen Dienstleistung abzuschließen.

Die Betrugsmasche

Auf Websites werden vermeintlich gratis Liedtexte, Rezepte, Routenplaner, Horoskope, Hausübungsbeispiele, Lottospielgruppen, Kontaktmöglichkeiten etc. angeboten. Die Kostenhinweise dafür sind im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt und werden von Nutzer/innen bei der Anmeldung übersehen. Die Aufmachung der Webseiten ist zumeist freundlich und hochprofessionell. Durch motivierende Sprache sollen die User animiert werden, das vermeintlich kostenfreie Angebot zu nutzen. 

Der Trick

Meist folgt in absehbarer Zeit keine Rechnung für das abgeschlossene Abo, sondern gleich eine forsch formulierte Zahlungsaufforderung. Für den Fall, dass die offene Forderung nicht beglichen wird, werden rechtliche Schritten angedroht. Die Betrüger nützen dabei einige psychologische Tricks.

  • Es wird sofort ein Schuldgefühl beim Empfänger aufgebaut (man hat offensichtlich eine Zahlung nicht geleistet).
  • Es wird Zeitdruck aufgebaut, meist durch eine kurze Zahlungsfrist.
  • Es wird mit Paragrafen argumentiert und rechtliche Überlegenheit demonstriert. Meist kommt der Brief tatsächlich aus einer Anwaltskanzlei. Manche unlautere Vertreter dieses Berufsstandes haben sich tatsächlich auf das Versenden tausender solcher Mahnschreiben als Geschäftsmodell spezialisiert.
  • Oft wird aus dem Ausland (aus Deutschland, England oder Irland) Kontakt aufgenommen, um die „internationale Dimension“ dieses Falls deutlich zu machen.
  • Eine Kontaktmöglichkeit, um sich z.B. persönlich über den Fall zu unterhalten fehlt immer. Es wird über Briefe kommuniziert. Nicht selten werden Retourschreiben gar nicht angenommen oder die Adressen existieren gar nicht

Die Reizschwelle

Die Betrüger kennen die Lebensumstände Ihrer Opfer sehr genau. Daher passen sie die geforderten Summen genau der Zahlungsbereitschaft des Opfers an. Ein Abo für Hausübungsaufgaben inklusive Lösungen oder Liedtexte kann schon um die 50 Euro abgegolten werden. Bei dieser Summe greifen manche Schüler sogar noch zu den Taschengeldreserven, um den Eltern den Fauxpas zu verheimlichen. 

Geht es um Horoskope, Routenplaner oder Rezepte kann der Preis schon einmal gegen 80 bis 100 Euro tendieren. In Einzelfällen kann es auch teurer werden. Diese Summe sind Normalverdiener noch bereit zu zahlen, um einem etwaigen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen. Zähneknirschend wird dann überwiesen, um den Weg zum Anwalt zu vermeiden.  

Betrug an Unternehmen

Im Falle von Unternehmen arbeiten die Betrüger mit anderen Maschen und auch anderen Summen. Sehr oft wird die Eintragung in diverse dubiose „Unternehmensregister“ angeboten. Ein Vordruck mit teilweise schon erfassten Unternehmensdaten wird mitversendet. Oft reicht es, ein Häkchen anzukreuzen um damit „die Richtigkeit der Daten zu bestätigen“. Im Kleingedruckten steht dann der Preis und die Laufzeit dieses Abos. Die Eintragung kostet durchaus bis zu 300,- pro Jahr.

Gerne wird auch hier die internationale Karte gezogen. Das Schreiben kommt aus Luxemburg oder Irland von der „Europäischen Handelskammer“ oder ähnlichen Institutionen. 

Hilfe im Betrugsfall

Erfahrene Juristen der WKO stehen auf Wunsch in den Bezirksstellen zur Verfügung. Speziell für Konsumenten steht der Internet Ombudsmann zur Verfügung. Dort können Beschwerden eingebracht werden. Sehr interessant ist die Watchlist Internet, auf der dubiose Unternehmen und Webseiten angeführt sind. Hier werden auch nahezu tagesaktuell Betrugsmaschen anderer Art wie SPAM-Wellen, im Umlauf befindliche gefälschte Rechnungen und vieles mehr erfasst. Für Opfer von Abo-Abzocke werden Musterbriefe zum Download angeboten, mit denen man sich schriftlich gegen die Betrüger wehren kann.

Auch hier gilt: bevor man zahlt, lieber die Täter zermürben. In den seltensten Fällen kommt es tatsächlich zu einem Rechtsstreit. Meist geben die Täter nach zwei, drei weiteren Zahlungserinnerungen auf. Denn Betrüger gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Und es gibt noch genügend andere Opfer, die sich leichter einschüchtern lassen.

Stand: 20.11.2019

Weitere interessante Artikel
  • Cybersecurity, Cloud
    Denial of Service-Attacken: Wie Unternehmen sich schützen können
    Weiterlesen
  • Drei Personen mit gelben Schutzwesten inspizieren Kartonagen, eine Person trägt gelben Helm am Kopf, eine andere bedient ein Tablet
    Die Sicherheit der Lieferkette in der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2
    Weiterlesen