Person mit Brillen in blauem Hemd sitzt vor aufgeklappten Laptop mit Kugelschreiber in der Hand und unterhält sich mit beisitzender Person
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Venture Capital

Venture Capital (VC) ist eine Beteiligungsfinanzierung und damit Risiko- oder Eigenkapital. Sogenannte Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich an jungen Unternehmen mit dem Ziel, mit dem investierten Kapital bei Wiederveräußerung der Beteiligung Gewinne zu erzielen.

Lesedauer: 3 Minuten

21.11.2024

Beteiligungsgesellschaften konzentrieren sich in der Regel auf einen eingeschränkten Kreis von jungen Unternehmen mit innovativen Ideen, überdurchschnittlichen Wachstums- und Ertrags-Chancen, die einen detaillierten Businessplan vorlegen, von ihren unternehmerischen Fähigkeiten überzeugen können und zudem ein entsprechend großes Finanzierungsvolumen erfordern (ca. 400.000 Euro und darüber – die Summe ist jedoch abhängig vom Einzelfall und den Venture-Capital-Gebern).

Für den Großteil der Gründer ist privates Venture Capital daher keine Finanzierungsalternative.

Seit 2013 stellt auch der staatliche aws Gründerfonds Beteiligungskapital für junge Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, die in der risikoreichen Frühphase keine ausreichende Bankfinanzierung erhalten, zur Verfügung. Die Beteiligung erfolgt zu marktkonformen Konditionen. Die Beteiligungshöhe liegt zwischen 100.000 und 3 Millionen Euro. Die Abwicklung erfolgt durch die Förderbank des Bundes, die Austria Wirtschaftsservice GesmbH.

Voraussetzungen

Für Investoren ist ein Businessplan das ausschlaggebende Instrument zur Beurteilung eines Geschäftsvorhabens. Denn nur wenn sich das Unternehmen erfolgreich entwickelt, steigt der Unternehmenswert und die zu erzielende Rendite beim Verkauf der Anteile. Deshalb legen Financiers besonders auf folgende Punkte großen Wert:

  • Ihre Geschäftsidee muss einen klar fassbaren Kundennutzen haben.
  • Ihr Unternehmen muss sich auf einen Wachstumsmarkt konzentrieren und eine internationale Ausrichtung anstreben.
  • Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung muss innovativ sein und sich deutlich von Angeboten der Konkurrenz unterscheiden.
  • Ihr Konzept zur Markterschließung muss schlüssig sein und auf überzeugenden Annahmen sowie belegbaren Fakten basieren.
  • Besonders wichtig für den Unternehmenserfolg ist das Management. Dieses muss nicht nur engagiert und kompetent sein, sondern sich in den einzelnen Fähigkeiten optimal ergänzen.
  • Es sollte sich um ein Finanzierungsvolumen von mindestens 400.000 Euro handeln.

Wahl der VC-Gesellschaft

Einer der wichtigsten Punkte für die Auswahl ist das Branchen- und Fach-Know-how der VC-Gesellschaft. Nur wenn der Kapitalgeber Technologie und Marktpotenzial einschätzen kann, ist er auch in der Lage, mit Ihnen eine entsprechende Wachstumsstrategie zu planen. Auch die Professionalität des Investors bei der Begleitung der von ihm betreuten Portfolio-Unternehmen ist ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Manche Gesellschaften zahlen zwar hohe Preise beim Einstieg, lassen die Unternehmen aber in schwierigen Situationen oder bei notwendigen Nachfinanzierungen allein. Deshalb sollten Sie eine entsprechende Referenzliste der aktuellen Beteiligungen anfordern und bei einigen Unternehmen persönlich nachfragen. Gute VC-Gesellschaften gewährleisten eine direkte Betreuung vor Ort und verfügen über ein internationales Netzwerk an Partnern, welches vor allem für den Einstieg in den Weltmarkt entscheidend ist.

Da die Verbindung zwischen Jungunternehmern und Venture-Capitalisten während der Finanzierungsdauer sehr eng sein wird, sollten Sie bei der Auswahl der VC-Gesellschaft sorgfältig vorgehen und sich genügend Zeit für die gegenseitige Prüfung lassen.

Mitspracherecht der VC-Gesellschaft

Viele Jungunternehmer befürchten, durch Beteiligung einer VC-Gesellschaft in ihren Rechten als Unternehmer beschnitten zu werden. Daher sind für eine erfolgreiche Zusammenarbeit regelmäßige Treffen zwischen Jungunternehmer und Venture-Capital-Geber notwendig. Zum einen, um kontinuierlich eine Kontrolle über die Geschäfts- und Finanzentwicklung zu haben, zum anderen, damit die VC-Gesellschaft bei Problemen mit ihrem Rat aktiv zur Seite steht.

Kontroll- und Informationsrechte sind Bestandteile des Beteiligungsvertrages.
Eine Venture-Capital-Gesellschaft wird darauf bestehen, dass eine Reihe von Geschäften ihrer Zustimmung bedarf, ihre Information durch festgelegte Treffen und Dokumentationen gewährleistet wird und einer ihrer Mitarbeiter oder eine Person ihres Vertrauens in einem Kontroll- und Beratungsorgan eingesetzt wird.

Letztlich vereint alle Beteiligten ein gemeinsames Interesse: der Erfolg des Unternehmens.

Ablauf der Wahl einer VC-Gesellschaft

Eines vorweg: Eine VC-Finanzierung bekommen Sie nicht von einem Tag auf den anderen. Da im Gegensatz zu Bankkrediten für das eingesetzte Kapital weder Zinsen noch Tilgung oder Sicherheiten zu leisten sind, wird ein potenzieller Finanzierungs-Kandidat intensiv geprüft. Nur Geschäftsideen mit hohem Wachstums- und Marktpotenzial gelten als finanzierungswürdig. Kapitalgeber rechnen mit einem Wertzuwachs von 40 bis 100 Prozent jährlich.

Auf dem Weg zur Venture-Capital-Finanzierung gilt es, vier Stationen zu durchlaufen:

  • Der Businessplan wird präsentiert und geprüft. Nur etwa 20 Prozent der Anträge werden bei dieser ersten Prüfung positiv bewertet und kommen zur Beteiligungsprüfung, der "Due Diligence“.
  • Beteiligungsprüfung von ca. 3 bis 6 Monaten. Diese beginnt mit einer Grobanalyse des Businessplans und geht dann, bei positiver Beurteilung, in die Feinanalyse über. Dabei werden das Unternehmen und das Markt- und Technologiepotenzial intensiv geprüft.
    In dieser Phase finden auch intensive Gespräche mit dem Management statt und es werden Besichtigungen vor Ort durchgeführt. 
  • Entscheidung, ob es tatsächlich zur VC-Finanzierung kommt. Maximal drei Prozent der eingereichten Businesspläne kommen in diese dritte Phase. Bei positiver Entscheidung folgen entsprechende Verhandlungen über das Beteiligungsausmaß, die Konditionen und die Mitspracherechte.
  • Abschluss des Beteiligungsvertrages.